Bei Fidas Graz hat man sich daher auf Steuerberatung für Ärzte und Zahnärzte spezialisiert. Wir legen großen Wert auf ein persönliches Verhältnis und eine gerechte Leistung für all unsere Kunden. Die Ausbildung für einen medizinischen Beruf ist enorm komplex und aufwändig. Für kaufmännische Themen ist dabei meist kein Platz. Deshalb ist hier besondere Unterstützung gefordert. Wir nehmen uns all Ihrer Probleme und Fragen an und bieten Ihnen die bestmögliche Beratung. Für die komplexen medizinischen Themen ist Erfahrung und Branchen-Know-how notwendig, denn medizinische Anforderungen können sehr speziell sein. Mit Fidas haben Sie einen Steuerberater an Ihrer Seite, der um die Ecke denkt und durch jahrelange Erfahrung auf Ihre individuellen Probleme eingehen kann.
Speziell bei Ärzten sind pro Bundesland die jeweiligen spezifischen Regelungen zu beachten. Unsere Ärzte - Spezialisten kennen sämtliche Bestimmungen für die Steiermark und halten laufend Vorträge für Ärzte und Zahnärzte.
Medizin trifft Innovation. Unternehmertum trifft Künstliche Intelligenz. Der FIDAS FUTURE MED CONGRESS 2026 bringt Ärzte, Branchenexperten und Zukunftsdenker zusammen, um die wichtigsten Entwicklungen der modernen Ärzteschaft zu diskutieren.
Freuen Sie sich auf inspirierende Keynotes von Univ. Prof. Mag. Dr. Markus Hengstschläger zum Thema „Unternehmerische Trends in der Ärzteschaft“ sowie von Dr. Hubertus Porschen, der spannende Einblicke in die neuesten „KI-Trends in der Ärzteschaft“ geben wird. Ergänzt wird das Programm durch praxisnahe Impulse, neue Perspektiven und wertvolle Networking-Möglichkeiten in besonderem Ambiente der Seifenfabrik Graz am 7. Oktober 2026. Seien Sie dabei und gestalten Sie die Zukunft der Medizin aktiv mit. Wir sind ihr Spezialist für Praxisgründung und die richtige Auswahl der Gesellschaftsform und damit verbunden jegliche steuerliche Themen.
Wir sind Netzwerkpartner des Vereins Praxiswirtschaft
Der Verein zur Praxiswirtschaft bietet Gründungsberatung für Ärzte an. Wir, die Fidas Graz, dürfen Ihnen im Bereich der Steuerberatung unterstützend zur Seite stehen.
In einer Gruppenpraxis wiederum arbeiten Ärzt:innen eng zusammen, treten gegenüber den Patient:innen als eine Einheit auf und nutzen sowohl Infrastruktur als auch Finanzierung gemeinsam.
Gut zu wissen
Ein wichtiger Aspekt ist die Kosten- und Ertragsverrechnung. Wir beraten Sie, ob eine reine Kostengemeinschaft oder eine Ertragsgemeinschaft besser zu Ihrer Praxisstrategie passt. In einer Ertragsgemeinschaft fließen Einnahmen und Ausgaben in eine gemeinsame Kasse, während in einer Kostengemeinschaft ausschließlich die laufenden Kosten anteilig getragen werden.
Ebenso entscheidend ist die Wahl der richtigen Rechtsform. Je nach Kooperationsmodell ergeben sich unterschiedliche zivilrechtliche Haftungen sowie unterschiedliche steuerliche Gewinnermittlung...
Welche Anstellungsvarianten gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Modellen: Bei der Entlastung von Vertragsinhaber:innen kann die Anstellung befristet oder unbefristet erfolgen, wobei ein Stundenausmaß von maximal 20 Wochenstunden vorgesehen ist. Beim dauerhaften Zusatzbedarf dient die unbefristete Anstellung zur Abdeckung einer unbesetzten Kassenplanstelle. Wird ein Beschäftigungsausmaß von 20 Stunden pro Woche vereinbart, erhöht sich die Leistungsdeckelung um eine volle Kassenstelle, während bei geringerer Stundenzahl keine Erhöhung vorgesehen ist. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines temporären Zusatzbedarfs, bei dem eine befristete Anstellung für bis zu 24 Monate möglich ist, mit der Option auf eine Verlängerung um weitere 24 M...
Eine Gruppenpraxis erfordert das Zusammenwirken von zumindest 2 befugten Ärzt:innen als Gesellschafter:innen und wird entweder als Offene Gesellschaft (OG) oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt.
Sowohl die OG als auch die GmbH sind zivilrechtsfähig und somit können Verträge auf diese Rechtssubjekte durch vertretungsbefugte Personen abgeschlossen werden. Der steuerliche Gewinn wird dabei auf Ebene der OG ermittelt, nachfolgend den einzelnen Gesellschafter:innen anteilig zugeordnet und auf Ebene der jeweiligen Gesellschafter:innen mit dem progressiven Einkommenssteuertarif besteuert.
Bei einer GmbH hingegen handelt es sich um ein eigenes Steuersubjekt und daher wird der jeweilige Gewinn der Körperschaftsteuer in Höhe von 23 % unterzogen. Etwai...
Was ist eine Krankenanstalt?
Eine Krankenanstalt im Sinne des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG) liegt insbesondere dann vor, wenn mehrere Personen gleichzeitig behandelt werden können und die Organisation einer klassischen Krankenanstalt entspricht. Kennzei...
Sonderklassegebühren erhalten Sie als Ärzt:innen, wenn Sie Patient:innen in einer höheren Verpflegungsklasse behandeln. Diese Zusatzeinnahmen betreffen sowohl Primarärzt:innen als auch Assistenzärzt:innen, die in einem Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt stehen.
Einkomme...