Dienstnehmer - Anmeldung

Dienstgeber müssen alle neu eintretenden Dienstnehmer vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anmelden.

Dienstnehmer – Anmeldungen 

Grundsätzlich müssen Sie möglichst rasch mit Ihrem Fidas Personalverrechner in Kontakt treten, um die Anmeldung zeitgerecht durchzuführen!

In folgenden Ausnahmefällen ist es aber möglich, eine sogenannte Vor-Ort-Anmeldung vor Arbeitsantritt mittels eines Faxformulares (05 0766 1461) oder per Telefon (ÖGK-Hotline: 05 0766 1460) abzuwickeln.

Dabei ist jedoch Voraussetzung, dass

  • nachweisbar ein wesentlicher Teil der Datenfernübertragungseinrichtung (EDV) für längere Zeit ausgefallen ist, oder
  • die meldepflichtige Stelle nachweisbar über keinen PC und keinen Internetzugang verfügt und auch die Lohnverrechnung nicht von anderer Stelle wie z.B. einem Steuerberater mit entsprechender Ausstattung durchgeführt wird oder
  • die meldepflichtige Stelle die Lohnverrechnung von einer anderen Stelle (z.B. Steuerberater) durchführen lässt und diese nicht mehr erreichbar ist (z.B. bei Arbeitsaufnahme außerhalb der Bürozeiten des Steuerberaters)
  • der Beschäftigte in einer Betriebsstätte des Dienstgebers aufgenommen wird und dort keine entsprechende EDV-Ausstattung zur Verfügung steht.

Erfolgte eine Vor-Ort-Anmeldung auf Grund einer kurzfristigen Ausnahmesituation, ist die Anmeldung jedenfalls binnen sieben Tagen nach dem Beginn der Pflichtversicherung in elektronischer Form nachzuholen.

Für fallweise Beschäftigte gibt es eine eigene Anmeldung über ELDA bzw. kann diese ebenfalls unter obigen bestimmten Voraussetzungen telefonisch, per Fax oder ELDA App erfasst werden.