Gründerbox für Start-Ups

Wir verdoppeln den Gründerbonus für alle Neugründer. Diese müssen als Neugründer nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) gelten. Dieses, speziell für Start-Ups und Jungunternehmer konzipiertes Angebot der Fidas nennen wir Gründerbox. Von der Erstellung Ihres Businessplans bis zur Markteinführung – wir, von der Fidas, begleiten Sie von Beginn an auf Ihrer Reise.

Ob sie gerade ein Start-Up gründen, Jungunternehmer oder bereits ein bestehendes Unternehmen haben, in unserem Unternehmerhandbuch finden Sie wertvolle Tipps, Informationen und Hinweise. Laden sie hier Ihr kostenloses Unternehmerhandbuch herunter - mit wertvollen Tipps, Infos und den wichtigsten Zahlen für Sie als Unternehmer!

Mit dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) hat es sich die österreichische Bundesregierung zum Ziel gemacht, Gründungskosten wie z. B. Gebühren und Abgaben zu reduzieren und die Gründungsbürokratie abzubauen. Das Gesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen gebührenfreie Neugründungen und kann auch bei Betriebsübernahmen angewandt werden. Fidas informiert Sie über Voraussetzungen und Befreiungen in unserem Podcast - Gebührenfrei gründen – das NeuFöG macht´s möglich.

GRÜNDERBOX

Fidas verdoppelt Ihren Gründerbonus. Die Gründerbox der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen ist für alle Neugründer im Sinne des NeuFöG im ersten Geschäftsjahr reserviert. Die Box soll als Startschuss dienen und beinhaltet einen Gutschein in Höhe von € 200,00. Auch von Fidas gibt es eine Gründerbox: Darin finden Sie einen zusätzlichen Gutschein in Höhe von € 200,00. In Summe somit € 400,00. Das ist ein echter Vorteil für Gründer. Nehmen Sie einfach über unser Anfrageformular Kontakt mit uns auf.