Umsatzersatz für
Zulieferbetriebe

Nun sollen die staatlichen Hilfen für Zulieferbetriebe, die indirekt vom Lockdown betroffen sind, kommen. Auf der Homepage des Finanzministeriums https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/infos-umsatzersatz.html#indirekt soll die Hilfe für vom Lockdown von indirekt betroffene Unternehmen ab Ende Jänner über FinanzOnline möglich sein. Ende Jänner deshalb, da die Abrechnung für den Umsatzersatz für den Dezember von direkt betroffenen Unternehmen abgewickelt sein soll. Als Beispiel für indirekt betroffener wird ein Blumenhändler angeführt, der sowohl örtliche Gasthäuser und Hotels als auch Veranstaltungen beliefert.

Der Antrag kann gestellt werden:

  • Mind. 50 % Umsatzzusammenhang mit Unternehmen, die in direkt vom Lockdown betroffenen Branchen tätig sind
  • Im Betrachtungszeitraum mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019)
  • Ab einer Fördersumme von € 5.000,00 müssen die Angaben von einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden.

Die Höhe des Umsatzersatzes richtet sich an den gleichen Prozentsatz an Umsatz, der auch für die direkt betroffene Handelsunternehmen gegolten hat.

Sobald weitere Details vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.

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