Skills Scheck – Förderung für nachhaltige, digitale Weiterbildung

Möchten Sie Ihre digitalen Kompetenzen stärken? Dann ist jetzt ein guter Zeitpunkt dafür, denn berufliche Weiterbildungen, die dem Aufbau von Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit und Digitalisierung dienen, werden mit dem FFG-Skills-Scheck bis zu EUR 5.000 pro Person gefördert. #bildunglohntsich.

# Was wird gefördert?

Berufliche Weiterbildungen, die dem Aufbau von Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit und Digitalisierung dienen und von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Sie müssen im Zeitraum von 18 Monaten ab Einreichung des Antrags abgeschlossen und abgerechnet werden können.

Beispiele: 

  • Der Aufbau von Kompetenzen, durch Schulungsmaßnahmen in Technologien, die für den ökologischen Wandel erforderlich sind, also auf erneuerbare Energie basierenden und digitalisierten Technologien. Hier sind beispielsweise Weiterbildungen in den Bereichen Wasserstoff, Elektromobilität, Photovoltaik, eFuels und CO2-Neutralität enthalten. 
  • Der Aufbau von Managementkompetenzen bzw. Know-How über den Einsatz der oben genannten Technologien und Produktionsprozesse für eine nachhaltige und digitale Transformation des Unternehmens. Beispielsweise Nachhaltigkeitsmanagement, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Logistik. 
  • Der Aufbau digitaler Kompetenzen und die Umsetzung der Technologien in Unternehmen, beispielsweise IT-Sicherheit, Programmierung, Systemadministration, digitale Logistik, BIM, Blockchain, Webdesign. 

# Wer wird gefördert?

Förderbar sind Unternehmen mit Niederlassung in Österreich. Auch Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen werden gefördert 

# Wie hoch ist der Skills Scheck?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeiter und damit pro Skills Scheck maximal EUR 5.000.Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten. 

Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe: 

  • Bei EUR 5.000 Weiterbildungskosten werden 80% gefördert, also EUR 4.000. 
  • Bei EUR 6.250 Weiterbildungskosten werden 80% gefördert, also EUR 5.000. 
  • Ab EUR 6.251 Weiterbildungskosten tritt die Deckelung von max. EUR 5.000 in Kraft. 

Es können pro Unternehmen max. 25 Skills Schecks genehmigt werden. Pro Mitarbeiter darf nur ein Skills Scheck gefördert werden.  Das bedeutet, dass pro Unternehmen die Weiterbildung von max. 25 Mitarbeitern gefördert werden kann. 

# Unbedingt beachten

  • Die Weiterbildung darf erst nach Beantragung des Skills Schecks begonnen werden. 
  • Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden.  
  • Es muss für jede zu fördernde Person ein eigener Antrag gestellt werden.   
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung, maximal 18 Monate ab Antragstellung. 
  • Es gilt first come, first serve. 
  • Die Förderung ist eine De-minimis Förderung.

# Das Wichtigste: wo kann ich die Förderung beantragen?

Antragstellungen sind laufend bis längstens 31.03.2024 über die FFG (= Österreichische Forschungsfördergesellschaft) möglich. LINK: Startseite – FFG eCall 

Euer Fidas Team

Bildcredits: Foto von Shahadat Rahman auf Unsplash: https://unsplash.com/de/fotos/BfrQnKBulYQ

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