Anhebung der Forschungsprämie

Um die Forschungstätigkeit der Unternehmen zu unterstützen, wird die Forschungsprämie auf 14% erhöht.

Diese erhöhte Prämie gilt für alle Bemessungsgrundlagen, die sich aus einem im Jahr 2018 beginnenden Wirtschaftsjahr ergeben. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr ist der erhöhte Prämiensatz bereits aliquot anwendbar. Dafür ist der Forschungsaufwand gleichmäßig auf die Monate des Wirtschaftsjahres aufzuteilen.

Der dem Jahr 2017 zuzuordnende Teil löst eine Prämie von 12% aus und der des Jahres 2018 die erhöhte Prämie von 14%.

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