Signaturkarte

Die Signaturkarte ist ein Bestandteil der technischen Sicherheitseinrichtung einer Registrierkasse. Sie dient dazu, Kassenbelege mit einer digitalen Signatur zu versehen und dadurch Manipulationen an den aufgezeichneten Umsätzen erkennbar zu machen.

Die Signaturkarte enthält einen kryptografischen Schlüssel und wird über eine Signaturerstellungseinheit mit der Registrierkasse verbunden. Alternativ können auch andere zulässige Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten, beispielsweise cloudbasierte Lösungen, verwendet werden.

Gesetzliche Grundlage: § 131b BAO und Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV).

Wichtig: Die Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit muss ordnungsgemäß in FinanzOnline registriert sein. Bei Ausfall, Austausch oder Ablauf der technischen Gültigkeit sind die entsprechenden Vorgaben der RKSV zu beachten.