Scheinunternehmen

Scheinunternehmen sind Unternehmen, die insbesondere überwiegend dazu gegründet oder verwendet werden Sozialversicherungsbeiträge, Lohnabgaben, Beiträge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) oder Entgeltansprüche von Arbeitnehmern zu verkürzen oder den tatsächlichen Arbeitgeber zu verschleiern.

Erfasst sind auch Unternehmen, die Personen ohne tatsächliche Beschäftigung zur Sozialversicherung anmelden, um unberechtigt Sozial- oder andere Transferleistungen zu beziehen. Die rechtliche Grundlage bildet das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG).

Besonders wichtig für Unternehmen ist die mögliche Haftung des Auftraggebers: Wer einen Auftrag an ein rechtskräftig festgestelltes Scheinunternehmen vergibt und dabei wusste oder wissen musste, dass es sich um ein Scheinunternehmen handelt, kann unter den Voraussetzungen des § 9 SBBG für bestimmte Entgeltansprüche der dort beschäftigten Arbeitnehmer haften. Die Prüfung eines Geschäftspartners kann daher insbesondere bei auffälligen oder risikobehafteten Geschäftsbeziehungen relevant sein.

Ein Scheinunternehmen ist nicht einfach ein Unternehmen ohne Erfolg oder mit geringer Geschäftstätigkeit. Entscheidend ist die gesetzlich beschriebene Ausrichtung auf missbräuchliche bzw. betrügerische Zwecke.