Sachbezug

Der Begriff Sachbezug bezeichnet Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen nicht in Geld, sondern in Form von geldwerten Vorteilen zufließen. Diese Vorteile sind alle von außen kommenden, in Geld messbaren und somit bewertbaren Leistungen, die anstelle von Bargeld mit einem entsprechenden Geldwert gewährt werden.

Im steuerlichen Kontext sind Sachbezüge insbesondere in folgenden Bereichen relevant:

# Wesen und Einordnung

  • Bestandteil des Arbeitslohns: Im Rahmen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gelten Sachbezüge als Teil des Entgelts für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft.
  • Steuerpflicht: Grundsätzlich sind Sachbezüge steuerpflichtig, sofern sie nicht durch spezifische gesetzliche Bestimmungen ausdrücklich steuerfrei gestellt sind (z. B. durchlaufende Gelder oder bestimmte Vorteile aus dem Dienstverhältnis).
  • Abgrenzung: Bloße „Annehmlichkeiten“ oder nicht mehr messbare Aufmerksamkeiten (wie ein Blumenstrauß zum Geburtstag) gelten nicht als geldwerte Vorteile. Ebenso stellen Leistungen, die der Arbeitgeber im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erbringt (z. B. Arbeitsschutzausrüstung), keinen steuerpflichtigen Sachbezug dar.

# Typische Beispiele für Sachbezüge

  • Wohnraum: Die kostenlose oder verbilligte Überlassung einer Wohnung oder Dienstwohnung.
  • Kraftfahrzeuge: Die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Fahrzeug (PKW, Kombi, aber auch Fahrräder oder Krafträder) für Privatfahrten oder Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu nutzen.
  • Verpflegung: Kostenloses oder verbilligtes Essen wie Kantinenessen oder Essensgutscheine über den steuerfreien Grenzen
  • Zinsvorteile: Zinsersparnisse bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüssen, sofern diese den Freibetrag von 7.300 Euro übersteigen.
  • Weitere Vorteile: Übernahme privater Kosten, Parkplätze in parkraumbewirtschafteten Zonen.

# Bewertung von Sachbezügen

Geldwerte Vorteile müssen in Geld umgerechnet werden, wobei folgende Regeln gelten:

  • Grundregel: Maßgeblich sind die um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreise des Abgabeortes zum Zeitpunkt des Zuflusses.
  • Sachbezugswerteverordnung: Für häufig vorkommende Vorteile sind in einer speziellen Verordnung Pauschalwerte festgelegt.
    • Volle freie Station: Pauschal 196,20 Euro monatlich.
    • PKW-Privatnutzung: Je nach CO2-Ausstoß 1,5 % (max. 720 Euro) oder 2 % (max. 960 Euro) der Anschaffungskosten; für emissionsfreie Fahrzeuge (Elektroautos) beträgt der Sachbezug Null.
    • Abstellplatz: 14,53 Euro monatlich für Parkmöglichkeiten in bewirtschafteten Zonen.