Regelpensionsalter

Regelpensionsalter bezeichnet das gesetzlich festgelegte Alter, ab dem eine Person grundsätzlich Anspruch auf eine Alterspension ohne Abschläge hat, sofern die sonstigen Voraussetzungen (insbesondere die erforderlichen Versicherungszeiten) erfüllt sind.

In Österreich gilt derzeit:

  • Männer: Regelpensionsalter 65 Jahre
  • Frauen: Das Regelpensionsalter wird schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben. Für Frauen, die ab dem 1.1.1964 geboren wurden, steigt das Pensionsalter in Halbjahresschritten, sodass für ab dem 1.7.1968 geborene Frauen das Regelpensionsalter von 65 Jahren gilt.

Bei Erreichen des Regelpensionsalters und somit bei Bezug einer regulären Alterspension darf grundsätzlich unbegrenzt dazuverdient werden, ohne dass die Pension dadurch gekürzt wird oder wegfällt.