Regelpensionsalter bezeichnet das gesetzlich festgelegte Alter, ab dem eine Person grundsätzlich Anspruch auf eine Alterspension ohne Abschläge hat, sofern die sonstigen Voraussetzungen (insbesondere die erforderlichen Versicherungszeiten) erfüllt sind.
In Österreich gilt derzeit:
Bei Erreichen des Regelpensionsalters und somit bei Bezug einer regulären Alterspension darf grundsätzlich unbegrenzt dazuverdient werden, ohne dass die Pension dadurch gekürzt wird oder wegfällt.