HFU-Liste

Die HFU-Liste ist die österreichische Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen. Offiziell wird sie als HFU-Gesamtliste bezeichnet. Sie ist vor allem für Unternehmen relevant, die Bauleistungen weitergeben. Ist ein beauftragtes Unternehmen zum Zeitpunkt der Zahlung des Werklohns in der HFU-Gesamtliste eingetragen, entfällt für den Auftraggeber grundsätzlich die Auftraggeberhaftung für die davon erfassten Sozialversicherungsbeiträge und lohnabhängigen Abgaben.

Die HFU-Liste ermöglicht Auftraggebern, rasch zu prüfen, ob ein Auftragnehmer hinsichtlich der Auftraggeberhaftung als haftungsfreistellend geführt wird. Die Gesamtliste wird vom Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung (DLZ-AGH) geführt und kann kostenlos über die österreichische Sozialversicherung abgefragt werden. Entscheidend ist, ob der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Werklohnzahlung eingetragen ist.

Fehlt die Eintragung, sollten Auftraggeber genauer hinsehen: Unter bestimmten Voraussetzungen können sie für nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge und lohnabhängige Abgaben ihres Auftragnehmers haften. Eine fehlende HFU-Eintragung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass eine Haftung eintritt.