Gewinnfreibetrag

Der Gewinnfreibetrag ist eine steuerliche Begünstigung für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften (z. B. Einzelunternehmer oder Gesellschafter von Personengesellschaften). Er reduziert den steuerpflichtigen Gewinn und damit die Einkommensteuer.

Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  • Grundfreibetrag: Für Gewinne bis EUR 33.000,- stehen automatisch 15 % des Gewinns, somit maximal EUR 4.950,- jährlich, zu. Investitionen sind dafür nicht erforderlich.
  • Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Für darüber hinausgehende Gewinne kann ein zusätzlicher Freibetrag geltend gemacht werden, sofern entsprechende Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere getätigt werden. Der Prozentsatz ist abhängig von der Gewinnhöhe gestaffelt (13 %, 7 % bzw. 4,5 %).

Der gesamte Gewinnfreibetrag beträgt maximal 46.400 Euro pro Jahr. Bei Inanspruchnahme einer Pauschalierung steht grundsätzlich nur der Grundfreibetrag zu.

Rechtsgrundlage: § 10 EStG 1988.