Der Gewinnfreibetrag ist eine steuerliche Begünstigung für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften (z. B. Einzelunternehmer oder Gesellschafter von Personengesellschaften). Er reduziert den steuerpflichtigen Gewinn und damit die Einkommensteuer.
Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
Der gesamte Gewinnfreibetrag beträgt maximal 46.400 Euro pro Jahr. Bei Inanspruchnahme einer Pauschalierung steht grundsätzlich nur der Grundfreibetrag zu.
Rechtsgrundlage: § 10 EStG 1988.