Ein freier Dienstnehmer verpflichtet sich, für einen Auftraggeber laufend Dienstleistungen zu erbringen, ohne dabei persönlich, zeitlich oder organisatorisch in dessen Betrieb eingegliedert zu sein. Im Gegensatz zu einem echten Dienstnehmer unterliegt er keinen umfassenden Weisungen hinsichtlich Arbeitsort, Arbeitszeit oder Arbeitsablauf und kann seine Tätigkeit weitgehend selbst gestalten.
Freie Dienstnehmer sind grundsätzlich in der Sozialversicherung pflichtversichert (Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung). Steuerlich erzielen sie in der Regel Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb und versteuern diese im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.
Beispiel:
Ein IT-Berater betreut regelmäßig einen Kunden, entscheidet aber selbst, wann, wo und wie er seine Leistungen erbringt. In diesem Fall kann ein freies Dienstverhältnis vorliegen.