Fiktive Anschaffungskosten

Der Begriff „Fiktive Anschaffungskosten“ bezeichnet im österreichischen Steuerrecht jenen Betrag, den ein Steuerpflichtiger für ein Wirtschaftsgut aufwenden müsste, wenn er es zum maßgeblichen Zeitpunkt (beispielsweise bei Beginn einer Vermietung) im freien Verkehr erwerben würde. Es handelt sich also um den fiktiven Wiederbeschaffungswert bzw. den Verkehrswert (Marktwert) zu einem bestimmten Stichtag. Die fiktiven Anschaffungskosten werden herangezogen, wenn die tatsächlichen historischen Anschaffungskosten nicht bekannt sind oder steuerlich nicht maßgeblich sind.

Im Zusammenhang mit Immobilien, die vermietet werden sollen, ist dieser Begriff vor allem für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA) von zentraler Bedeutung. Fiktive Anschaffungskosten ermöglichen es Besitzern von „Altimmobilien“, die Wertsteigerung der Vergangenheit steuerlich durch eine höhere Abschreibungsbasis beim Start einer Vermietungstätigkeit zu nutzen.