depotführende Stelle

Eine depotführende Stelle ist das Kreditinstitut oder der Wertpapierdienstleister, bei dem ein Wertpapierdepot geführt wird. Dort werden die Wertpapiere eines Anlegers verwahrt und die damit verbundenen Transaktionen abgewickelt.

# Aufgaben der depotführenden Stelle

  • Verwahrung von Aktien, Anleihen, Fondsanteilen usw.
  • Durchführung von Käufen und Verkäufen
  • Verbuchung von Dividenden und Ausschüttungen
  • Einbehalt und Abfuhr der Kapitalertragsteuer (KESt), sofern sie zum Steuerabzug verpflichtet ist
  • Ausstellung von Depotauszügen und Steuerbescheinigungen

# Bedeutung im österreichischen Steuerrecht

Der Begriff ist insbesondere bei der KESt-Besteuerung von Kapitalvermögen relevant. Bei einer inländischen depotführenden Stelle erfolgt die KESt-Abfuhr grundsätzlich automatisch (§§ 93 ff EStG).

Beispiel:

  • Ein Anleger hält Aktien bei einer österreichischen Bank.
  • Die Bank ist die depotführende Stelle.
  • Bei einer Dividendenzahlung oder einem Verkauf mit Gewinn berechnet und führt die Bank die KESt automatisch an das Finanzamt ab.

Bei einem ausländischen Depot (z. B. bei einem ausländischen Broker ohne österreichischen Steuerabzug) muss der Anleger die Einkünfte regelmäßig selbst in der Einkommensteuererklärung erklären.

Im Zusammenhang mit dem Gewinnfreibetrag durch Wertpapiere (§ 10 EStG) oder der Mindestbesteuerung von Investmentfonds ist ebenfalls entscheidend, welche Stelle das Depot führt und entsprechende Nachweise ausstellt.