Das Bundesfinanzgericht (BFG) ist ein Verwaltungsgericht des Bundes und seit 1.1.2014 für den Rechtsschutz in Abgabensachen zuständig. Es hat den früheren Unabhängiger Finanzsenat (UFS) ersetzt. Die wichtigsten Grundlagen finden sich in Art. 129 ff B-VG, im Bundesfinanzgerichtsgesetz (BFGG) und in der Bundesabgabenordnung (BAO).
Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichts
Das BFG entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen der Abgabenbehörden. In der Praxis betrifft das vor allem:
Typischer Praxisfall: Nach einer Betriebsprüfung wird ein geänderter Umsatzsteuerbescheid erlassen. Der Abgabepflichtige erhebt Beschwerde. Nach der Beschwerdevorentscheidung des Finanzamts kann ein Vorlageantrag gestellt werden, worauf das BFG entscheidet.
Ablauf eines Beschwerdeverfahrens
Der Verfahrensablauf ist in der BAO klar strukturiert:
Das BFG kann den Bescheid aufheben, abändern, bestätigen oder zur neuerlichen Entscheidung an die Behörde zurückverweisen.
Entscheidungsformen und weitere Rechtsmittel
Das BFG entscheidet entweder durch:
Gegen Erkenntnisse des BFG ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) möglich, wenn eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt (Art. 133 Abs. 4 B-VG).
Bedeutung in der Praxis
Das BFG ist das zentrale Gericht für steuerliche Streitigkeiten. Seine Entscheidungen sind besonders relevant:
Damit bildet das BFG die erste gerichtliche Instanz im Abgabenverfahren und ist ein wesentliches Instrument des Rechtsschutzes im österreichischen Steuerrecht.