Auftraggeberhaftung

Die Auftraggeberhaftung (AGH) betrifft Unternehmen, die Bauleistungen ganz oder teilweise an andere Unternehmen weitergeben. Der Begriff Bauleistung ist dabei weiter gefasst, als man vielleicht vermutet: Er umfasst beispielsweise auch bestimmte Reinigungsarbeiten an Bauwerken.

Für Auftraggeber bedeutet die AGH ein finanzielles Risiko. Entrichtet das beauftragte Unternehmen bestimmte Sozialversicherungsbeiträge oder lohnabhängige Abgaben nicht, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch der Auftraggeber dafür haften. Auch bei der Überlassung von Arbeitskräften kann die Auftraggeberhaftung relevant sein.

Von der Haftung können sich Unternehmen unter anderem befreien, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Zahlung des Werklohns in der HFU-Liste eingetragen ist oder der gesetzlich vorgesehene Haftungsbetrag an das Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung (DLZ-AGH) überwiesen wird.