Anspruchszinsen

Anspruchszinsen können entstehen, wenn sich bei der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer im Nachhinein eine Nachzahlung oder Gutschrift ergibt. Sie gleichen vereinfacht gesagt den Zinsvorteil oder Zinsnachteil aus, der durch eine spätere Steuerfestsetzung entsteht.

Für Unternehmen sind sie vor allem dann relevant, wenn der endgültige Steuerbescheid deutlich von den bisherigen Vorauszahlungen abweicht. Bei einer Nachzahlung können Nachforderungszinsen anfallen, bei einer Gutschrift können Gutschriftszinsen entstehen. Anspruchszinsen sind dabei keine Strafe, sondern ein gesetzlich vorgesehener Zinsausgleich.