#56 Kleinunternehmerregelung - Änderungen ab 1.1.2025

Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2024 veröffentlicht mit Bundesgesetzblatt vom 19.07.2024 wird die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht neu geregelt. Die Regelungen werden ab 1.1.2025 in Kraft treten und erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte angewendet werden, die nach dem 31.12.2024 ausgeführt werden bzw. sich ereignen. Die Neuerungen sind grundsätzlich zu begrüßen, weil sie einerseits die Kleinunternehmerregelung praxisfreundlicher machen sowie Verwaltungsaufwand reduzieren und andererseits die Möglichkeit zur Befreiung auf den gesamten EU-Raum ausweiten. Es bleiben jedoch auch umsatzsteuerliche Entlastungsmöglichkeiten ungenützt, die der EU-Rechtsrahmen zulassen würde.   Jörg Atzlinger von der Fidas Liezen beantwortet die wichtigsten Fragen zur Kleinunternehmerregelung

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Sie erhalten Antworten zu diesen 7 Fragen:

  1. Wie sieht die aktuelle Regelung bis 31.12.24 aus?
  2. Was ändert sich ab 1.1.2025?
  3. Was bedeutet die Toleranzgrenze und wie hoch ist sie?
  4. Was ist jetzt bei einer Preisvereinbarung zu beachten?
  5. Wie sieht es mit nicht-österreichischen Unternehmen in der EU aus, die Kleinunternehmer sind? Welche Regeln und Grenzen gelten da?
  6. Kann ein Unternehmer eigentlich auf die Anwendung der Kleinunternehmerreglung verzichten?
  7. Gibt es in diesem Zuge auch eine vereinfachte Regelung zur Rechnungsausstellung?

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