Zivilgerichtliche Prozesskosten – steuerlich absetzbar?
Zivilgerichtliche Prozesskosten sind Kosten für Rechtsvertretung/Anwalt, Pauschalgebühren sowie sonstige mit einem Zivilprozess zusammenhängende Kosten wie z.B. Kosten eines Sachverständigen. Zivilprozesse sind z.B. Schadenersatzprozesse, Arbeitsrechtsprozesse, streitige Scheidungsverfahren, Verfahren wegen Mängel. In einem Zivilprozess hat allerdings stets der Verlierer des Prozesses die gesamten Prozesskosten (auch jene des Gewinners) zu tragen.
Ein berufsbedingter Zivilprozess z.B. über die Höhe des Arbeitslohnes oder über eine Schadenersatzforderung aus dem Dienstverhältnis können vom Arbeitnehmer als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.
Zivilprozesse, die die Privatsphäre betreffen, können nur unter den strengen Voraussetzungen der „außergewöhnlichen Belastungen“ steuerlich abgesetzt werden. Eine außergewöhnliche Belastung muss Aufwendungen betreffen, die für den Steuerpflichtigen
- außergewöhnlich sind,
- zwangsläufig erwachsen und
- die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen
- zudem darf auch kein Abzugsverbot vorliegen