Wussten Sie, dass...
… Sie die Grunderwerbsteuer zurückbekommen können?
Im Regelfall kann diese Steuerschuld beim Erwerb einer Liegenschaft nicht erlassen werden. Wie so oft gibt es aber natürlich Ausnahmen.
Abänderung oder Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer
Wurde die Grunderwerbsteuer aus dem ursprünglichen Erwerbsvorgang bereits festgesetzt, kann ein Antrag auf Abänderung oder ein Antrag auf Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer gestellt werden. Und zwar, wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit der Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung, durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechtes oder eines Wiederkaufsrechtes rückgängig gemacht wird. Oder, wenn der Erwerbsvorgang aufgrund eines Rechtsanspruches rückabgewickelt wird, weil die Vertragsbestimmungen durch einen Vertragsteil nicht erfüllt wurden (etwa bei Vertragsbruch des Vertragspartners).
Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes
Die vertragliche Vereinbarung eines Rücktrittsrechts, durch das der Käufer innerhalb von 3 Jahren wieder aus dem Vertrag austreten kann, kann daher zur Rückerstattung der Grunderwerbsteuer berechtigen. Ebenso kommt bei Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges etwa aufgrund gewährleistungsrechtlicher Rechtsansprüche die Rückerstattung der Grunderwerbsteuer in Betracht. Entscheidend für eine „Rückerstattung“ der Grunderwerbsteuer ist, dass der ursprüngliche Verkäufer die Verfügungsmacht über das Grundstück zurückbekommt. Ebenso muss der Rückerwerb zwischen denselben Vertragsparteien erfolgen.
… Gesellschafter-Geschäftsführern eine GSVG-Nachzahlung drohen könnte?
Durch den automatischen Datenaustausch ist die SVS nun in der Lage, den GSVG-pflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführern für zugeflossene Gewinnausschüttungen die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge vorzuschreiben. Zu Nachzahlungen kommt es vor allem bei jenen, die einen relativ niedrigen laufenden Geschäftsführerbezug erhalten, aber hohe Gewinnausschüttungen bezogen haben. Unter Berücksichtigung der Gewinnausschüttung können von der SVS Beiträge bis zur jährlichen Höchstbeitragsgrundlage (im Jahr 2021 77.700 Euro) vorgeschrieben werden. Wird diese Summe nicht erreicht, sollte man in Zukunft ein Zusammenziehen von Ausschüttungen in ein Kalenderjahr überlegen. Liegt die Ausschüttung nämlich über der Höchstbeitragsgrundlage, unterliegt sie nicht der Sozialversicherungspflicht.
… Ärzte gar nicht völlig von der Umsatzsteuer befreit sind?
Grundsätzlich gilt: Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt (Heilbehandlung) sind von der Umsatzsteuer befreit. Doch Vorsicht! Es gelten folgende Ausnahmen von dieser Grundregel: der innergemeinschaftliche Erwerb von Waren und der Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland und der damit verbundene Übergang der Steuerschuld im Reverse Charge System.
Kauft der Mediziner etwa medizinische Geräte oder Behandlungsmaterialien im Wert von maximal 11.000 Euro im EU-Raum, wird er umsatzsteuerlich wie eine Privatperson behandelt. Es kommt daher zu einer Besteuerung im Ursprungsland des Lieferanten. Überschreitet er diese Grenze, wird er als regulärer Unternehmer behandelt und sollte auch eine UID-Nummer beantragen. Das hat zur Folge, dass ein innergemeinschaftlicher Erwerb gemeldet und versteuert werden muss, der jedoch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, was zu einer Zahllast im jeweiligen Monat führt.
Das Reverse Charge System kommt in Szenarien wie Folgendem zu tragen: Wird eine Dienstleistung wie etwa eine Beratungs- oder Reparaturleistung von einem ausländischen Unternehmer erbracht, so geht die Umsatzsteuerschuld des ausländischen Dienstnehmers auf den Arzt als Unternehmer über. Grund dafür ist, dass bei Leistungen zwischen Unternehmern (B2B) immer der Empfängerort der maßgebliche Ort für die Umsatzsteuerschuld ist. Und in diesem Fall ist das der Sitz des Arztes. Bezüglich steuerlichen Auswirkungen, gilt das zum innerge-meinschaftlichen Erwerb Gesagte!
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