Wichtige Informationen zur Lohnverrechnung vom März

Liebe Klienten, die administrative Umsetzung der Kurzarbeit fordert uns alle heraus. Derzeit wurden noch  nicht alle unterfertigten Anträge bestätigt und sind unsere Softwareanbieter noch immer damit beschäftigt, die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Corona-Kurzarbeit umzusetzen. Aus diesem Grund können wir die laufende Märzabrechnung nur ohne Berücksichtigung der Kurzarbeit erstellen. Das bedeutet, dass Ihre Mitarbeiter jetzt zu viel ausbezahlt bekommen, was dann im April aufgerollt und daher in den Folgemonaten zu einem niedrigeren Auszahlungsbetrag führen wird. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Mitarbeiter darüber zu informieren, damit diese über den weiteren Verlauf in der Personalverrechnung Bescheid wissen und die Rückfragen minimiert werden. WICHTIG! Bitte verständigen Sie Ihre Mitarbeiter mit dem angehängten Schreiben über die notwendige Aufrollung im Folgemonat und der Auszahlung der Gehalt- und Lohnbezüge ohne Berücksichtigung der Kurzarbeit für den Monat März.