Wichtige arbeitsrechtliche Neuerungen ab 1.1.2026: Freie Dienstnehmer im Fokus
Mit 1. Jänner 2026 tritt eine bedeutsame Gesetzesänderung in Kraft, die sowohl für Dienstgeber als auch für freie Dienstnehmer weitreichende Auswirkungen hat. Ziel ist es, die arbeitsrechtliche Position freier Dienstnehmer zu stärken und für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick.
# Neue Kündigungsbestimmungen
Ab dem 1.1.2026 gelten für neue freie Dienstverhältnisse erstmals gesetzlich festgelegte Kündigungsfristen und -termine, die sowohl für Dienstgeber als auch für freie Dienstnehmer verbindlich sind:
Kündigungsfristen:
- Im ersten Dienstjahr: 4 Wochen
- Ab dem vollendeten zweiten Dienstjahr: 6 Wochen
Kündigungstermine:
- Jeweils zum 15. oder zum Monatsletzten
Wichtig: Ein Probemonat kann vereinbart werden, wobei günstigere Regelungen – etwa eine kürzere Probezeit oder eine verkürzte Selbstkündigungsfrist – zugunsten des freien Dienstnehmers zulässig bleiben.
Für bestehende freie Dienstverhältnisse mit abweichenden Kündigungsregelungen bleibt die bisherige Vereinbarung weiterhin gültig, sofern sie vor dem 1.1.2026 abgeschlossen wurde.
# Kollektivverträge für freie Dienstnehmer
Ab dem 1.1.2026 wird der Abschluss von Kollektivverträgen für freie Dienstnehmer, die der Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 4 ASVG unterliegen, gesetzlich ermöglicht. Dabei sind zwei Varianten denkbar:
- Abschluss eigenständiger Kollektivverträge speziell für freie Dienstnehmer
- Erweiterung bestehender Kollektivverträge auf diese Personengruppe, möglicherweise beschränkt auf einzelne Inhalte
Eine automatische Anwendung bestehender Kollektivverträge auf freie Dienstnehmer ist nicht vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Regelungen bleibt vorerst abzuwarten.
# Fazit
Die bevorstehenden Änderungen bringen mehr Transparenz und Rechtsklarheit für freie Dienstverhältnisse. Sowohl Auftraggeber als auch freie Dienstnehmer sind gut beraten, sich frühzeitig mit den neuen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen.