Werbungskostenpauschale für nach Österreich entsandte Expatriates
Die diesbezüglichen Bezüge sind die Bruttobezüge vermindert um steuerfreie Bezüge und sonstige Bezüge, soweit diese nicht wie ein laufender Bezug zu versteuern sind. Das Werbungskostenpauschale kann entweder vom Arbeitgeber bei der Lohnverrechnung oder in der (Arbeitnehmer)Veranlagung steuermindernd berücksichtigt werden. Expatriates sind nach der Definition der Verordnung zu Werbungskostenpauschale Arbeitnehmer,
- die von einem ausländischen Arbeitgeber beauftragt wurden, in Österreich im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einem österreichischen Arbeitgeber (Konzerngesellschaft oder inländische Betriebsstätte) für höchstens 5 Jahre einer Beschäftigung nachzugehen,
- die während der letzten 10 Jahre keinen Wohnsitz in Österreich hatten,
- die ihren bisherigen Wohnsitz im Ausland beibehalten und
- deren Einkünfte in Österreich zu versteuern sind.