Wer hat eine Steuererklärung abzugeben?
Eine verspätete Abgabe sollte unbedingt vermieden werden, da andernfalls Verspätungszuschläge von bis zu zehn Prozent des vorgeschriebenen Abgabenbetrages verhängt werden können und finanzstrafrechtliche Konsequenzen drohen. Wer muss bis wann und in welcher Form eine jährliche Steuerklärung einreichen?
Arbeitnehmer
Bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften wird die Einkommensteuer bereits mit dem Lohnsteuerabzug abgegolten. Dennoch erfolgt in der Regel noch eine Veranlagung – entweder freiwillig (hierfür kann ein Antrag bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Ende des Veranlagungszeitraumes gestellt werden) oder zwingend (Pflichtveranlagung).
Die wichtigsten Fälle einer Pflichtveranlagung (das Gesamteinkommen muss dafür mehr als 12.000 Euro betragen), sind:
- andere Einkünfte überschreiten die Pflichtveranlagungsgrenze von € 730
- im Kalenderjahr wurden zwei oder mehr lohnsteuerpflichtige Einkünfte gleichzeitig bezogen
- Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag wurden zu Unrecht berücksichtigt
- Änderungen wurden nicht gemeldet (Pendlerpauschale, Kinderbetreuungszuschuss)
- Bestimmte Bezüge sind zugeflossen (Rehabilitationsgeld, Insolvenz-Entgelt-Fonds, etc.)
- bei der Lohnverrechnung wurde ein Freibetragsbescheid berücksichtigt
- bis 30. April (bei Verwendung des Papierformulars L1)
- bis 30. Juni (über FinanzOnline)
- oder bis 30. September (z.B. bei mehreren lohnsteuerpflichtigen Bezügen) eingereicht werden.