„WASCHECHTE STEIRA“ – <br>Interessante <br>Fördermöglichkeiten des Landes Steiermark
„Frisch, saftig, steirisch!" Ja genau das trifft auf die Förderungen betreffend Telearbeit!Offensive (=Home-Office-Förderungen) sowie betreffend Zinsübernahme für Überbrückungskredite durch das Land Steiermark zu. Frisch, weil gerade erst gestartet, saftig, weil beide Maßnahmen die Liquidität der steirischen Unternehmen stützen und steirisch natürlich, weil es sich um Landesförderungen handelt. Worum es dabei geht?
Für Sie von Ihrem Fidas-Expertenteam wie immer kurz und kompakt zusammengefasst:
#1 Telearbeit!Offensive
Im Home-Office sicher durch die Krise. Für viele Arbeitnehmer und Unternehmer derzeit Realität. Gerade weil die Ausgangsbeschränkungen wieder (teilweise) gelockert werden, blicken wir dennoch auf die positiven Aspekte der Heimarbeit zurück. Zeitersparnis, Flexibilität, Work-Life-Balance etc. Jetzt aber genug des Lobes. #netgschimpftisglobtgnua
Do schau her - 50% plus 30% = 80% Zuschuss auf neue Heimarbeitsplätze
Das Land Steiermark übernimmt für steirische Klein- und Mittelbetriebe (KMU) bis zu 50% der (Investitions-)Kosten für neue Heim-Arbeitsplätze. Die Arbeiterkammer Steiermark beteiligt sich zusätzlich mit 30% (Voraussetzung AK-Mitgliedschaft!). Ergibt somit 80%, aber welche Investitionen sind konkret förderbar?
#geht:
- Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnik für Arbeitsplätze, die sich außerhalb des Unternehmensstandorts befinden.
- Hard- und Software sowie Lizenzen für den Telearbeitsplatz und die erforderliche Hard- und Software inkl. Lizenzen im Unternehmen selbst.
- Erstmalige Kosten der Inbetriebnahme.
- Und bei Miet- und Leasingkonstellationen: Hier sind Anzahlungen sowie der Miet- bzw. Leasingaufwand für max. fünf Monate förderbar.
- Kosten zum laufenden Betrieb des Internetzugangs, Telefon, Strom etc., aber auch Büro- und Geschäftsausstattung, z.B. Möbel etc.
- Die Förderung ist als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu verstehen und wird im Regelfall nach Realisierung des Projektes etc. ausbezahlt. Wichtig: Die Förderanträge sind grundsätzlich vor Projektbeginn bei der zuständigen Förderstelle einzureichen, ausnahmsweise können die seit 01.03.2020 entstandenen Kosten auch schon berücksichtigt werden.
- Unternehmen im Bereich Tourismus-Freizeitwirtschaft. Aber Achtung! Diese können ihre Anträge auf Zinszuschuss direkt bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) einbringen,
- Banken- und Versicherungen,
- Unternehmen im Immobilienbereich, so z.B. Bauträger und Vermietung und Verpachtung,
- Vereine,
- Für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse gibt’s ebenfalls Detailbestimmungen. Für mehr Infos siehe LKO.