Was ist bloß EVI?
Die Zeiten ändern sich, und das betrifft auch das Amtsblatt der Wiener Zeitung. Mit dem WZEVI-Gesetz ist die Pflicht für Unternehmen, ihre Jahresabschlüsse und andere Ankündigungen in der Wiener Zeitung zu veröffentlichen, Geschichte. # Digitale Welt
Das Bundesgesetz über die
Wiener Zeitung GmbH und die Errichtung einer
elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (WZEVI-Gesetz), hat einen Wandel in den gesetzlichen Aufgaben der Wiener Zeitung GmbH eingeläutet. Die Wiener Zeitung erscheint zukünftig nicht mehr in gedruckter Form. Stattdessen wurde eine
elektronische Plattform namens "EVI" eingerichtet, um alle veröffentlichungspflichtigen Informationen zu teilen.
# Warum EVI?
Bisher war die Wiener Zeitung das offizielle Veröffentlichungsorgan für Österreich und beinhaltete ein Amtsblatt namens "Amtsblatt zur Wiener Zeitung“, in dem insbesondere Jahresabschlüsse, sowie Informationen wie Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst oder Änderungen im Firmenbuch bekannt gemacht wurden.
Mit dem WZEVI-Gesetz, welches am 19. Mai 2023 in Kraft trat, müssen Firmen nun nicht mehr dafür bezahlen, ihre Jahresabschlüsse und Ankündigungen in der "Wiener Zeitung" zu veröffentlichen.
Die
letzte Ausgabe der Zeitung erschien am
30. Juni 2023. Seit dem 1. Juli 2023 werden Pflichtveröffentlichungen stattdessen auf der elektronischen Plattform namens "EVI" gemacht.
Das Beste daran? Die Erfüllung dieser gesetzlichen
Veröffentlichungspflichten ist
jetzt kostenlos! Unternehmen könnten jedoch zur Kasse gebeten werden, wenn die Wiener Zeitung GmbH zusätzliche Arbeit hat (wie zum Beispiel falsche Formatierungen). Für die Benutzer ist der Zugriff auf Informationen über EVI völlig kostenfrei.
Zielsetzung ist es, mehr Transparenz in der Republik sicherzustellen und die Chancengleichheit unter den Bürgern zu fördern, indem allen ein barrierefreier Zugang zu Informationen geboten wird. Außerdem werden diese Infos digitalisiert und stehen somit leichter für wichtige Entscheidungen zur Verfügung.
Zusätzlich sind auch alte Veröffentlichungen (vor dem 1.7.2023) aus dem Amtsblatt zur Wiener Zeitung in der EVI ersichtlich.
# Bestehende Pflichten
Die Veröffentlichungspflicht selbst bleibt bestehen. So müssen große Aktiengesellschaften immer noch ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Andere Eintragungen im Firmenbuch (zB Jahresabschlüsse) sowie Stellenausschreibungen und Einladungen zu Hauptversammlungen oder Informationen über neue Kollektivverträge müssen ebenfalls seit 1.7.2023 in der EVI veröffentlicht werden.
Also, alles bleibt beim Alten, nur eben digital und kostenfrei!
Und hier der direkte Link zum digitalen Amtsblatt:
https://www.evi.gv.at/
Euer Fidas TeamBildrechte: https://unsplash.com/de/fotos/FdDkfYFHqe4 Charles Deluvio