Was bringt mir die Energiekostenpauschale?

Die Möglichkeit zur Einreichung eines Antrags zur Energiekostenpauschale startet demnächst und erfolgt online über das Unternehmensserviceportal (USP). Angekündigt wurde das pauschale Fördermodell bereits im Vorjahr, seit 17. April ist der Pre-Check Ihrer Fördervoraussetzungen möglich. Die Förderung wird rückwirkend für das Jahr 2022 (1.Februar bis 31. Dezember) möglich sein und beträgt zwischen € 110,- und € 2.475,-; abhängig von Ihrer Branche und Ihrem Jahresumsatz berechnet. Wir informieren Sie umgehend, sobald die tatsächliche Beantragung möglich ist. #becontinued  

# Wie geht's?

Was bringt mir die Energiekostenpauschale? Quelle: https://www.energiekostenpauschale.at/  

# Wer kriegt's?

  • Bestehende Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind.
  • Der Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2022 beträgt mindestens € 10.000,- und höchstens € 400.000,-.
  • NEIN: öffentliche Unternehmen, Gebiets­körper­schaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungs­wesen, Realitäten­wesen und Land­wirt­schaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.
WICHTIG: Unternehmen, die bereits einen Energiekostenzuschuss beantragt oder erhalten haben, können keine Energiekostenpauschale für denselben Zeitraum mehr beziehen. Vorab kann praktischerweise ein Selbst-Check  gemacht werden, hier erhalten Sie prompt die Info, ob Sie einen Antrag stellen können – vorausgesetzt Ihnen liegen alle notwendigen Infos vor. Sind nicht alle Voraussetzungen erfüllt oder fehlen Ihnen Infos? Nicht aufgeben! Einige Voraussetzungen können nachgebessert werden. Folgende Fragen sind beim Self-Check zu beantworten:
  • Sind Sie ein Unternehmen mit Sitz in Österreich?
  • Beträgt ihr Jahresumsatz 2022 mindestens € 10.000,- und höchstens € 400.000,-?
  • Haben Sie in den letzten drei Jahren vor Ihrer geplanten Antragstellung De-minimis-Beihilfen von mehr als € 200.000,- erhalten?
  • Wie lautet der ÖNACE-Code für Ihr Unternehmen?
  • Haben Sie bereits eine Handy-Signatur oder eine ID Austria?
  • Sind Sie bereits beim Unternehmensserviceportal (USP) registriert?
 

# Unbedingt notwendig

  • Handysignatur: Sie können Ihre Handysignaturpersönlich an einer Registrierungsstelle in ganz Österreich oder digital über FinanzOnline aktivieren. Informationen über Registrierungsstellen in Ihrer Nähe sowie über weitere Möglichkeiten zur Aktivierung finden Sie auf der Website von A-Trust .
  • ODER ID Austria: Informationen zur ID Austria finden Sie auf der behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at
  • Zugang zum Unternehmensserviceportal: Hilfestellung/Informationen darüber, und wie Sie für Ihr Unternehmen einen USP-Zugang einrichten können, finden Sie direkt auf der Website des USP .
  • Eine entsprechende Branchenzuordnung nach ÖNACE (= Österreichische Klassifikation der wirtschaftlichen Tätigkeit): Falls sie noch keinen ÖNACE-Code haben, wenden Sie sich schriftlich per E-Mail an klm@statistik.gv.at. Geben Sie bitte eine Identifikationsnummer (Firmenbuchnummer, Steuernummer, Dienstgebernummer etc.) und eine ausführliche Beschreibung Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit(en) an.
  • Info über De-minimis Förderung: die Höhe Ihrer erhaltenen De-minimis Förderungen können Sie über das Transparenzportal abrufen.

 

# Antragstellung durch den Steuerberater

Da die Antragstellung über das eigene Unternehmensserviceportal erfolgen muss, kann der steuerliche Vertreter das Ansuchen NICHT stellvertretend für Klienten einreichen. Wir helfen Ihnen aber natürlich gerne bei Fragen zum Förderantrag. Link FAQs: https://www.energiekostenpauschale.at/#frequently-asked-questions        
Bildcredits: Foto von Neven Krcmarek auf Unsplash: https://unsplash.com/de/fotos/67FG6zD8WPQ