Vorsteuerrückerstattung im EU-Raum bis 30.9 beantragen!

Innerhalb der EU ist der Antrag bis 30.9. des Folgejahres zu stellen, wobei diese Frist nicht verlängert werden kann. Ein verspätetes Einreichen des Antrages führt zur Verweigerung der Vorsteuererstattung! Der Antrag auf Vorsteuerrückerstattung für das Jahr 2016 muss somit innerhalb der EU spätestens bis zum 30.9.2017 im Ansässigkeitsstaat des Unternehmers gestellt werden. Diese Frist ist eine sogenannte Fallfrist: alle Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis zum Ende der Frist eingelangt sind, werden danach abgelehnt. Die Antragstellung erfolgt nicht in jenem Staat, in dem die Vorsteuer angefallen ist, sondern für inländische Unternehmer in Österreich, und zwar verpflichtend im Wege von FinanzOnline. Eine Vorlage der Originalbelege (bzw. Kopien davon) ist im elektronischen Verfahren nicht vorgesehen, außer das erstattende Land fordert dies gesondert an. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten können ab einem Rechnungsbetrag von 1.000 € (bei Kraftstoffrechnungen ab 250 €) die Vorlage von Rechnungskopien verlangen. Da Sammelanträge nicht möglich sind, muss für jeden Erstattungsmitgliedsstaat ein eigener Antrag gestellt werden. Vorsteuer-Erstattungszeitraum selbst bestimmbar Der Unternehmer kann den Vorsteuer-Erstattungszeitraum selbst bestimmen. Der Erstattungszeitraum muss mindestens drei aufeinander folgende Kalendermonate (z.B. Jänner bis März) in einem Kalenderjahr umfassen und darf höchstens ein Kalenderjahr betragen. Eine Ausnahme gilt für die letzten Monate eines Kalenderjahres. Hier kann der Erstattungszeitraum kürzer sein (z.B. November und Dezember oder nur Dezember). Als Erstattungszeiträume kommen nur volle Kalendermonate in Betracht. Eine tageweise Abgrenzung des Erstattungsverfahrens ist nicht vorgesehen. Achten Sie bitte darauf, dass sich die Erstattungszeiträume nicht überschneiden. Mindestbetrag von € 50 bei Erstattungszeitraum Kalenderjahr bzw. € 400 bei Erstattungszeitraum von mindestens drei Monaten Der Antrag kann auch schon unterjährig, dann allerdings nur für einen Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten und einen Mindestbetrag von € 400 gestellt werden. Bezieht sich der Antrag auf die letzten Monate eines Kalenderjahres oder auf ein ganzes Kalenderjahr, so beträgt der Mindestbetrag € 50.