VORSICHT BETRUG: Firmenregister-Abo

Immer häufiger sind Abofallen im Zusammenhang mit offiziell wirkenden Schreiben von Behörden wie dem Firmenbuch oder dem Gewerberegister im Umlauf. Wer nicht aufpasst, schließt schnell einen Vertrag ab, der teuer ist und aus dem man nicht mehr so leicht herauskommt. Wir möchten Ihnen zeigen, worauf Sie aufpassen müssen.

In Österreich gibt es nur ein Firmenbuch und kein Firmenregister und die Schreiben bzw. Beschlüsse des Firmenbuchgerichts sind amtlich signiert, weisen eine Aktenzahl und das Gericht auf. Beim Firmenbuch oder Gewerberegister muss man keine monatliche Gebühr zahlen. Das sind nur ein paar erste Anhaltspunkte, die auf einen Betrug hinweisen.

# Das Schreiben

In dem Betrugsschreiben wird meist um Prüfung der Unternehmerdaten ersucht und damit impliziert, dass der Unternehmer die Daten in einem Register bereits angegeben hätte. Es sind freie Felder für Korrekturen und mehr Daten vorhanden. Im Text verstecken sich aber Hinweise auf eine Firma, die darauf schließen lassen, dass es sich nicht um eine Behörde handelt. Jedoch ist dies im Gesamteindruck des Schreibens oft schwer zu verarbeiten, vor allem wenn man nicht laufend mit dem Firmenbuch und dem Gewerberegister zu tun hat.

# Das Kleingedruckte

Im Kleingedruckten - den Geschäftsbedingungen - finden sich Kontaktdaten der Firma, die das Schreiben gesendet hat. Weiters sieht man das gesamte Ausmaß der finanziellen Aboverpflichtung. Hier wird auch darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Behörde oder einen öffentlichen Auftrag handelt. Weiters findet sich hier eine vermeintliche Frist.

Das Design des Schreibens ist einem seriösen Vertrag oder einer Behörde nachempfunden. Überall wird Geld gefordert, in Form eines Abomodells, das nur schwer zu kündigen ist. Unternehmen werden zudem meist auch noch telefonisch kontaktiert und zu einem Vertragsabschluss gedrängt. Spätestens jetzt müssen alle Alarmglocken klingeln!

Deshalb ist genaues Lesen wichtig!

# Folgen

VORSICHT: Das Schreiben hat zum Ziel, ein Abo abzuschließen. Und da ja eigentlich alle Informationen auf dem Schreiben stehen, gilt für Unternehmer die 14-tägige Rücktrittsfrist nicht! Somit ist es schwierig, aus dem Abo wieder auszusteigen.

Über aktuelle Betrugswarnungen können Sie sich hier informieren: Aktuelle Betrugswarnungen für Unternehmen - WKO

# Fazit

Derartige Schreiben wollen einen offiziellen Eindruck vermitteln. Grundsätzlich ist das Verfassen solcher Schreiben nicht illegal, da Unternehmensdaten und der Hinweis, dass es sich nicht um eine Behörde handelt, ordnungsgemäß angegeben werden.

Als Unternehmer ist es ratsam, Texte sorgfältig zu lesen, das Kleingedruckte zu prüfen und sich bei der Wirtschaftskammer zu informieren. Verträge sollten nur mit vollständigen schriftlichen Details abgeschlossen werden, besonders bei der Möglichkeit einer entgeltlichen Eintragung in das Register privater Anbieter.

Wenn die Eintragung aus marketingtechnischer Sicht sinnvoll erscheint, spricht grundsätzlich nichts dagegen. Es ist jedoch zu beachten, dass keine behördliche Eintragungspflicht besteht. Die tatsächliche Werbewirksamkeit und der Erfolg sind ebenfalls unbekannt.

# Schutzmechanismen

  • Ein grundsätzlich skeptisches Verhalten gegenüber unbekannten Werbe- oder Eintragungsangeboten bewahren, selbst wenn sie scheinbar im öffentlichen Interesse liegende Anliegen bewerben oder damit in Verbindung stehen.
  • Mitarbeiter fortlaufend instruieren, keine Überweisungen oder Unterschriften zu leisten, wenn der Geschäftsfall nicht eindeutig zugeordnet werden kann.
  • Man muss wissen, dass es kostenpflichtige und verbindliche Einschaltungen – sogenannte „Pflichteinschaltungen“, die das Firmenbuch betreffen, - nur (mehr) im digitalen Amtsblatt (evi.gv.at) gibt.
    Im Allgemeinen gibt es für nicht im Firmenbuch eingetragene Unternehmen keine kostenpflichtigen Pflichteintragungen, abgesehen von Verwaltungsgebühren für die Eintragung im Gewerberegister.

# Was tun, wenn es bereits passiert ist?

Diese Betrugsmasche richtet sich gezielt an UnternehmerInnen, da hier das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht gilt. Es ist schwer, aus diesen Abofallen herauszukommen.

Was man allerdings tun kann:

  • Kontakt mit den Interessensvertretungen aufnehmen
  • Anfechtung des Vertrages
  • Bestreiten des Vertragsabschlusses

Am besten Hilfe von den Interessensvertretungen oder einem rechtlichen Vertreter einholen.

Ihr Fidas Team