Voranmeldung Energiekostenzuschuss II startet!

Ab sofort können Sie sich über den   Fördermanager für den Energiekostenzuschuss II bis 02.11.2023 voranmelden. Eine Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Der Antragsstart ist für 09.11.2023 angesetzt. Nach erfolgreich abgesendeter Voranmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. An diese E-Mail-Adresse erhalten Sie in weiterer Folge ebenso eine Nachricht, in der Ihnen ein persönliches Zeitfenster für die anschließende Antragstellung zugewiesen wird. Wichtig: Die Antragsmöglichkeit ist mit den bei der Voranmeldung angegebenen E-Mail-Adressen verknüpft. Beachten Sie die korrekte Schreibweise, da die Angaben im Nachhinein nicht mehr geändert werden können!

# Welcher Zeitraum wird gefördert?

Der Energiekostenzuschuss II umfasst Mehraufwendungen für Energie, welche im Zeitraum von 01. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 angefallen sind und wird in zwei Förderungsperioden geteilt: #Förderungsperiode 1: von 01. Jänner 2023 bis 30. Juni 2023 #Förderungsperiode 2: von 01. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 Die Die FAQs zum Energiekostenzuschuss II finden Sie hier

# Info für Non-Profit-Organisationen

Energiemehrkosten von gemeinnützigen Organisationen, die einer etwaigen unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen sind, werden im Zuge des Energiekostenzuschusses für Unternehmen gefördert werden. Ein separater Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen befindet sich derzeit in Ausarbeitung, wird aber ausschließlich Energiemehrkosten bezuschussen, die in keinem Zusammenhang mit unternehmerischen Tätigkeiten stehen. Euer Fidas Team