Vorabinformation <br>Investitionsprämie

Das Wirtschaftsministerium hat einen Gesetzesentwurf über ein Investitionsprämiengesetz (InvPrG) veröffentlicht. Damit soll eine gestaffelte COVID-19 Investitionsprämie von 7 % für Neuinvestitionen bzw. 14 % für Neuinvestitionen in Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science geschaffen werden. # Wofür das Ganze? Durch COVID-19 wurde die Wirtschaft weltweit in eine tiefe Krise gestürzt. Die Forschungsinstitute erwarten in den jüngsten Prognosen einen besonders starken Rückgang der Investitionen. Mit der „COVID-19 Investitionsprämie“ soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen (Anschaffungen Anlagevermögen) geschaffen werden, um der gegenwärtig zurückhaltenden Investitionsneigung von österreichischen Unternehmen entgegenzuwirken. # Wer kann beantragen? Als Förderungswerber kommen bestehende und neugegründete Unternehmen aller Branchen und aller Größen in Betracht. # Was wird gefördert? Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen eines Unternehmens an österreichischen Standorten, für die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 diese Förderung beantragt und erste Maßnahmen gesetzt wurden. # Was wird NICHT gefördert? Nicht förderungsfähig sind insbesondere klimaschädliche Investitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen. Als klimaschädliche Investitionen gelten Investitionen in die Errichtung bzw. die Erweiterung von Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, sowie die Errichtung von Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen. Die Investitionsprämie für Investitionen in bestehende Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen, kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine substanzielle Treibhausreduktion durch die Investition erzielt wird. # Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung erfolgt durch die Gewährung einer Investitionsprämie in Form eines Zuschusses in Höhe von 7 % der förderfähigen Kosten. Es erfolgt eine Verdopplung des Zuschusses auf 14 %, wenn die Investition im Zusammenhang mit Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life Science in Verbindung steht. # Ab wann und bis wann können Anträge gestellt werden? Das Förderungsprogramm „COVID-19 Investitionsprämie“ startet mit 01.09.2020. Anträge können bis 28.02.2021 gestellt werden. Für das Förderprogramm steht ein Budget in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung. # Wo beantragen? Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AWS) wickelt das Förderungsprogramm des Bundes zur Investitionsprämie ab. Sehr geehrte Klientinnen & Klienten, hierbei handelt es sich derzeit nur um einen Gesetzesentwurf. Es KANN auf Basis dieses Gesetzesentwurfes eine Förderungsrichtline erlassen werden, auf deren Grundlage die Förderungen gewährt werden.