Vor-Ort-Anmeldung

Grundsätzlich ist es sinnvoll und erforderlich, gleich vor Arbeitsantritt eines Dienstnehmers die entsprechende Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse elektronisch durchzuführen. Dabei unterstützen sie unsere Fidas Personalverrechner in gewohnter Weise. Um der gesetzlichen Anforderung der Anmeldung des Dienstnehmers vor Arbeitsantritt z.B. außerhalb unserer Bürozeiten gerecht zu werden, besteht die Möglichkeit eine Meldung mittels neuer ELDA App auf ihrem Handy durchzuführen. Dafür müssen Sie über die Bürgerkarte eine Handysignatur beantragen. Damit ist es ihnen möglich die Anmeldung eines Dienstnehmers vor Arbeitsantritt selbst durchzuführen. In bestimmten Ausnahmefällen kann aber weiterhin eine Mindestangaben-Anmeldung (heißt nunmehr „Vor-Ort-Anmeldung“) per Telefax oder Telefon durchgeführt werden, damit ein Nachweis gegenüber der Finanzpolizei für die rechtzeitige Anmeldung eines Dienstnehmers vor Arbeitsantritt vorliegt. Diese Mindestangaben-Anmeldung wurde ab 1.1.2019 durch die neue Vor-Ort-Anmeldung ersetzt. Jene Daten, die bei dieser ersten Meldung noch nicht angegeben wurden, sind innerhalb von sieben Tagen in elektronischer Form zu übermitteln. Eine solche Meldung per Telefon oder Telefax ist aber nur bei folgenden Ausnahmen anerkannt: ❚  Der Unternehmer verfügt über keine EDV-Ausstattung und keinen Internetzugang und die Personalverrechnung wird z.B. nicht durch einen Steuerberater durchgeführt ❚  Die Personalverrechnung wird extern durchgeführt; die Anmeldung eines Dienstnehmers ist aber außerhalb der Bürozeiten erforderlich ❚  Die Betriebsstätte des Dienstgebers (z.B. Baustelle) verfügt über keine EDV-Ausstattung oder keinen Internetzugang ❚  Nachweislich längerer Ausfall der EDV bzw. des Internets Wird die neue Vor-Ort-Anmeldung auf anderen Wegen an die Gebietskrankenkasse übermittelt (E-Mail, SMS, etc.), liegt keine ordnungsgemäße Meldung vor.