Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern
Wenn Kapitalgesellschaften mit ihren Gesellschaftern Verträge abschließen, sind oftmals steuerlich unerwünschte Nebenwirkungen die Folge.
Rechtsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Gesellschaftern (Mitgliedern) sind steuerlich nur dann anzuerkennen, wenn sie
- nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (schriftlich sind),
- einen klaren und eindeutigen Inhalt haben (der schriftliche Vertrag eine klare Leistungs- und Entgeltsregelung enthält) und
- auch zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (das Entgelt muss einem fremdüblichen Niveau entsprechen).