Versicherungsentschädigung für Brandschäden am Betriebsgebäude

Der Albtraum eines Unternehmens: Das Betriebsgebäude steht in Flammen. Gut, wenn Sie von ihrer Versicherung zumindest den physischen Schaden ersetzt bekommen. Doch wie sind diese Ersatzleistungen nun einkommensteuerrechtlich zu behandeln? Erfahren Sie dies anhand einer wahren Geschichte.  # Geschichten, die das Leben (oder die Finanzverwaltung) schreibt Sie kennen doch bestimmt noch das Märchen des „Mädchens mit dem Feuerzeug“ aus Ihrer Kindheit? Genauso schnell wie in diesem Kindermärchen kann auch im realen Leben ein Brand passieren. Eine wahre Geschichte zu diesem Thema stammt aus der jüngsten Vergangenheit. Lesen Sie anhand einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, was Sie im Fall eines Brandschadens am Betriebsgebäude erwarten könnte. Zunächst: Versicherungsentschädigung für die durch den Brand eingetretene Entwertung des Grundstücks unterliegt dem besonderen Steuersatz für Immobilienveräußerungen. Werden Betriebsgebäude durch einen Brand zerstört und zahlen Versicherungen Ersatzleistungen für den Brandschaden, so stellt sich die Frage, wie diese Ersatzleistungen einkommensteuerrechtlich zu behandeln sind. Hierzu erging unlängst eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH). # Sachverhalt – Was war passiert? Ein Unternehmer führte einen Gastgewerbebetrieb und hatte mit einer Versicherungsgesellschaft diesbezüglich diverse Versicherungsverträge, unter anderem auch eine Feuerversicherung abgeschlossen. Im Mai 2014 ereignete sich dann die Katastrophe: Ein Brand zerstörte Teile des Grundstücks und des Inventars. Bezüglich des Brandschadens einigte sich der Gastronom mit der Versicherung auf eine pauschale Entschädigung von € 400.000,- ohne Verpflichtung zum Wiederaufbau des Gebäudes. Die Zahlung erfolgte noch im Jahr 2014. # So ging es weiter … Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung versteuerte der Gastronom die anteilige Versicherungsentschädigung für das Gebäude, vermindert um den Buchwert des Gebäudes, mit dem besonderen Steuersatz für Grundstücksveräußerungen (ImmoESt). Im Rahmen einer Außenprüfung im Jahr 2016 kam die Finanzverwaltung zu dem Ergebnis, dass mit der Versicherungszahlung keine Vermögensübertragung einhergehe, weshalb keine Einkünfte aus der Veräußerung eines Grundstücks, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorlägen. Das Bundesfinanzgericht (BFG) folgte dem Gastronomen nicht und wies seine Beschwerde ab. # Entscheidung – So ist es ausgegangen Der Gastronom erhob Revision beim VwGH, die zur Aufhebung der Entscheidung des BFG führte. Der VwGH begründete unter anderem wie folgt: Die Auszahlung der Versicherungsentschädigung für die durch den Brand eingetretene Entwertung des Grundstücks bewirkt - ebenso wie ein Grundstücksverkauf - eine schlagartige Realisierung stiller Reserven. Die Entschädigung, die der Grundstücksentwertung zuzurechnen ist, unterliegt daher dem besonderen Steuersatz für Immobilienveräußerungen (ImmoESt). # Wir helfen Ihnen Wir unterstützen Sie gerne bei der Frage, ob eine Zahlung Ihrer Versicherung zu einer Einkommensteuerpflicht führt oder steuerfrei zu behandeln ist.
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