UPDATE zur Corona-Krise Stand 06.04.2020
Mit uns sind Sie Immer einen Schritt voraus!
Wir informieren Sie über die 2. Phase des Härtefallfonds, den langersehnte 15 Milliarden - CORONA HILFS-FONDS.
Beachten Sie, dass dies der derzeit aktuelle Stand ist und wir Sie laufend über Änderungen informieren.
1. Härtefall-Fonds – Phase 2 - Start nach Ostern
Die Phase 2 kann nach Ostern beantragt werden und ist bis Ende 2020 möglich.
In der Phase 1 wurden sofort bis zu € 1.000,00 überwiesen.
Der Härtefall-Fonds ist ein Zuschuss von max. € 2.000,00/Monat für drei Monate – somit maximal bis zu € 6.000,00. Der Härtefall-Fonds soll den Verdienstentgang abfedern.
Aber keine Sorge, wenn Sie in der 1. Phase keinen Antrag stellen konnten. Die maximal € 6.000,00 sind trotzdem möglich, auch nur mit Phase 2.
Der Personenkreis wurde ausgeweitet:
- Einkommensober- und -untergrenzen werden künftig entfallen;
- Mehrfachversicherungen, sowie Nebenverdienste sind nicht weiter Ausschlussgründe;
- Außerdem können in der Phase 2 nun auch Neugründer (Unternehmensgründungen ab 1.1.2020) aus dem "Erste-Hilfe-Fonds" einen Pauschalbetrag beziehen
- Das Unternehmen erleidet im Jahr 2020 während der Corona-Krise einen Umsatzverlust von zumindest 40%, der durch die Ausbreitung von COVID-19 verursacht ist
- Unternehmen müssen sämtliche zumutbare Maßnahmen setzen, um die Fixkosten zu reduzieren und die Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten
- Unternehmen, die vor der Covid-19-Krise ein gesundes Unternehmen waren
- Umsatzausfall 40 – 60% Ausfall: 25% Ersatzleistung
- Umsatzausfall 60 – 80% Ausfall: 50% Ersatzleistung
- Umsatzausfall 80-100% Ausfall: 75% Ersatzleistung