UPDATE zur Corona-Krise Stand 06.04.2020

Mit uns sind Sie Immer einen Schritt voraus! Wir informieren Sie über die 2. Phase des Härtefallfonds, den langersehnte 15 Milliarden - CORONA HILFS-FONDS. Beachten Sie, dass dies der derzeit aktuelle Stand ist und wir Sie laufend über Änderungen informieren. 1. Härtefall-Fonds – Phase 2 - Start nach Ostern Die Phase 2 kann nach Ostern beantragt werden und ist bis Ende 2020 möglich. In der Phase 1 wurden sofort bis zu € 1.000,00 überwiesen. Der Härtefall-Fonds ist ein Zuschuss von max. € 2.000,00/Monat für drei Monate – somit maximal bis zu € 6.000,00. Der Härtefall-Fonds soll den Verdienstentgang abfedern. Aber keine Sorge, wenn Sie in der 1. Phase keinen Antrag stellen konnten. Die maximal € 6.000,00 sind trotzdem möglich, auch nur mit Phase 2. Der Personenkreis wurde ausgeweitet:
  • Einkommensober- und -untergrenzen werden künftig entfallen;
  • Mehrfachversicherungen, sowie Nebenverdienste sind nicht weiter Ausschlussgründe;
  • Außerdem können in der Phase 2 nun auch Neugründer (Unternehmensgründungen ab 1.1.2020) aus dem "Erste-Hilfe-Fonds" einen Pauschalbetrag beziehen
Der erste Betrachtungszeitraum für den Verdienstentgang wird der erste Monat der Corona-Krise sein, dies ist vom 16.3.2020 bis 15.4.2020. Der Förderzuschuss aus Phase 1 wird in Phase 2 angerechnet. Mehr Details finden Sie unter Details Härtefall-Fonds 2. Corona Hilfs-Fonds Durch diese Maßnahmen soll schnell notwendiges Kapital an österreichische Unternehmen fließen, welche durch die Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind und Liquiditätsprobleme haben. Darüber hinaus hilft der Corona Hilfs-Fonds Unternehmen, die in Folge der Corona-Krise mit großen Umsatzeinbußen und der Gefährdung ihrer Geschäftsgrundlage konfrontiert sind. Es ist zwischen Kreditgarantien und Fixkostenzuschuss zu unterscheiden. Kreditgarantien Die Antragstellung soll ab 8. April 2020 bei der Hausbank möglich sein. Der Vorteil liegt darin, dass der Staat 90 % der Betriebsmittelkredite deckt und dass der Zinssatz bei max. 1 % liegen soll. Die Garantieentgelte, welche lt. der EU zusätzlich vorgeschrieben werden sollen zwischen 0,25 % und 2 % liegen. Voraussetzung ist, dass der Standort und die Geschäftstätigkeit in Österreich liegen und es muss ein Liquiditätsbedarf für einen heimischen Standort Unternehmen vorliegen. Da die Garantie einer Bundesgarantie gleichzusetzen ist, handelt es sich um die höchste Sicherheit. Nicht finanziert werden Umschuldungen von Krediten, Investitionen oder Dividendenzahlungen. Da die Abwicklung innerhalb von 7 Werktagen erfolgen soll, rechnet der Staat mit der Auszahlung der ersten Anträge ab 15. April 2020. Detaillierte Informationen finden Sie mit folgenden Link Kreditgarantien auf unserer Homepage Fixkostenzuschuss Als Fixkostenzuschüsse sind Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten für Unternehmen in der Corona Krise bezeichnet. Vorbehaltlich korrekter Angaben muss dieser nicht zurückbezahlt werden! Die Registrierung für Fixkostenzuschüsse soll beim aws ab 15.4.2020 bis 31.12.2020 möglich sein. Die Abgabe des vollständigen Antrages soll bis 31.8.2021 möglich sein. Achtung: Die Auszahlung erfolgt erst nach Feststellung des Schadens, somit frühestens nach Ende des Wirtschaftsjahres und nach Einreichung einer Bestätigung über den Umsatzrückgang und die ersatzfähigen Fixkosten. Voraussetzungen:
  • Das Unternehmen erleidet im Jahr 2020 während der Corona-Krise einen Umsatzverlust von zumindest 40%, der durch die Ausbreitung von COVID-19 verursacht ist
  • Unternehmen müssen sämtliche zumutbare Maßnahmen setzen, um die Fixkosten zu reduzieren und die Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten
  • Unternehmen, die vor der Covid-19-Krise ein gesundes Unternehmen waren
Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt und sieht wie folgt aus:
  • Umsatzausfall 40 – 60% Ausfall: 25% Ersatzleistung
  • Umsatzausfall 60 – 80% Ausfall: 50% Ersatzleistung
  • Umsatzausfall 80-100% Ausfall: 75% Ersatzleistung
Als Fixkosten kommen grundsätzlich Geschäftsraummieten, Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, betriebsnotwendige, vertragliche Zahlungsverpflichtungen (die nicht gestundet oder reduziert werden konnten), Lizenzkosten, Zahlungen für Strom / Gas / Telekommunikation ebenso in Frage wie der Wertverlust bei verderblichen/saisonalen Waren, sofern diese während der COVID-Maßnahmen mind. 50 % des Wertes verloren haben. Detaillierte Informationen finden Sie mit folgenden Link Fixkostenzuschuss auf unserer Homepage. Bleiben Sie gesund! #stayathomeandhealthy