UPDATE: <br>Kurzarbeitsbeihilfe
Auch heute wieder zum Thema #1 für jeden Arbeitgeber in der Krise: Kurzarbeit.
ALLGEMEIN:
- Im Zusammenhang mit der Kurzarbeitsbeihilfe hat die WKO heute bekannt gegeben, dass das AMS auch jenen Teil der Kosten für den Krankenstand übernehmen wird, der in die Kurzarbeit fällt. (z.B. 40 Stunden Vollbeschäftigung, Reduktion auf 10 Stunden / dann wird der Krankenstand ebenfalls zu 75% berücksichtigt werden)
- eAMS Zugang: Nachdem uns viele Anfragen bezüglich eAMS Konto erreichen, hier die näheren Infos. https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/eams-konto--ein-konto--viele-vorteile Grundsätzlich ist das eAMS Konto bei der jeweiligen Landesstelle zu beantragen. Es ist damit zu rechnen, dass Anträge, die über das eAMS Konto einlangen rascher bearbeitet werden, als jene per Mail.
- Kurzarbeitszeitraum: Auch heute noch einmal der Hinweis diesen mit Bedacht zu wählen und, sofern finanziell möglich, Urlaube vorab zu verbrauchen, damit man der Verpflichtung als Dienstgeber zumindest teilweise entsprechen kann, Alturlaube „tunlichst“ zu verbrauchen.
- Ab Beginn Kurzarbeitszeitraum sind unbedingt Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen! Bitte auch darauf nicht vergessen.