UPDATE: <br>Kurzarbeitsbeihilfe

Auch heute wieder zum Thema #1 für jeden Arbeitgeber in der Krise: Kurzarbeit. ALLGEMEIN:
  • Im Zusammenhang mit der Kurzarbeitsbeihilfe hat die WKO heute bekannt gegeben, dass das AMS auch jenen Teil der Kosten für den Krankenstand übernehmen wird, der in die Kurzarbeit fällt.   (z.B. 40 Stunden Vollbeschäftigung, Reduktion auf 10 Stunden / dann wird der Krankenstand ebenfalls zu 75% berücksichtigt werden)
  • eAMS Zugang: Nachdem uns viele Anfragen bezüglich eAMS Konto erreichen, hier die näheren Infos. https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/eams-konto--ein-konto--viele-vorteile Grundsätzlich ist das eAMS Konto bei der jeweiligen Landesstelle zu beantragen. Es ist damit zu rechnen, dass Anträge, die über das eAMS Konto einlangen rascher bearbeitet werden, als jene per Mail.
  • Kurzarbeitszeitraum: Auch heute noch einmal der Hinweis diesen mit Bedacht zu wählen und, sofern finanziell möglich, Urlaube vorab zu verbrauchen, damit man der Verpflichtung als Dienstgeber zumindest teilweise entsprechen kann, Alturlaube „tunlichst“ zu verbrauchen.
  • Ab Beginn Kurzarbeitszeitraum sind unbedingt Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen! Bitte auch darauf nicht vergessen.
Wir dürfen außerdem darauf hinweisen, dass sich die Rahmenbedingungen täglich ändern, weshalb wir zu manchen Fragen derzeit keine gesicherten Auskünfte geben können. Ob Überstundenpauschalen, Provisionen etc. etwa in das Brutto definitiv eingerechnet werden, wird von ExpertInnen noch diskutiert. Ebenfalls fraglich ist derzeit noch, welche Handlungen konkret für die Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes schädlich sein können. Sobald uns diese Informationen vorliegen, werden Sie das erfahren. FIDAS Handling: Um Ihre Anträge und Anfragen möglichst schnell bearbeiten zu können, können auch Sie Ihren Beitrag leisten. Sie finden hier eine Vorlage, die uns die wichtigsten Daten auf einen Blick liefert, sofern wir Ihnen bei den Anträgen behilflich sein sollen. Wir bitten Sie diese Eckdaten auszufüllen und an den zuständigen Personalverrechner zu übermitteln, sofern Sie von Kurzarbeit Gebrauch machen wollen! Das erleichtert uns die Arbeit in der Personalverrechnung und führt dazu, dass Sie von uns rascher Rückmeldung erhalten. Bitte geben Sie auch an, welche Mitarbeiter NICHT in die Kurzarbeit einbezogen werden und warum, damit wir Sie bestmöglich beraten können. Wir sind bemüht Ihre Anträge so rasch wie möglich zu bearbeiten, bitten jedoch um Verständnis dafür, dass es aufgrund des hohen Anfragevolumens dennoch zu Wartezeiten kommt.