Umsatzsteuersenkung

Umsatzsteuer für Gastronomie und Beherbergung wird auf 5 Prozent gesenkt

Es ist leichter einem Restaurant gegenüber treu zu sein als einer Frau.“ (Federico Fellini, italienischer Filmregisseur) Und weil die Treue zur österreichischen Wirtschaft Spaß macht, bleibt den Wirten, Beherbergungsbetrieben und Freizeitbetrieben jetzt gleich mehr im Börserl. Wer? Bereits Mitte Juni wurde ja die Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen und alkoholische und nicht alkoholische Getränke auf 5% beschlossen. Jetzt werden auch verwandte Bereiche entlastet, wie etwa Fleischereien, Bäckereien und Konditoreien, die ab 01.07.2020 ebenfalls mit 5% Umsatzsteuer Rechnung legen dürfen. Welche Betriebe im Detail profitieren, erfahren Sie im beiliegenden Anhang. Hier kurz zusammengefasst: #Urlaubdaheim Von den steuerlichen Erleichterungen profitieren ab 01.07.2020 auch die heimischen Beherbergungsbetriebe. Mit heutigem Tag folgte die Erweiterung des Umsatzsteuersenkungspakets für die Beherbergung auf 5%. Diese betrifft auch Privatzimmervermietungen sowie die Überlassung von Ferienwohnungen. Also auf geht’s zum Heimaturlaub! Da bekommt #stayathome gleich eine neue Bedeutung ;) #NachtsimMuseum Kulturbegeisterte und Profi-Cineasten können endlich wieder aufatmen und Veranstaltungen besuchen. Das macht doch gleich mehr Spaß, wenn der Betreiber ebenfalls nur 5% Umsatzsteuer abführen muss und damit ebenfalls entlastet wird. Umfasst sind Museen, Naturparks u.v.m. Wie lange? Im Zeitraum von 01.07.2020 bis 31.12.2020 wird die Umsatzsteuer auf 5% gesenkt. Wie bekommen wir die Rechnung präsentiert? Wenn Sie ein Unternehmen in den genannten Bereichen betreiben, dann müssen Sie auf den ermäßigten Steuersatz von 5% auf Ihren Rechnungen hinweisen. Nach Ansicht des BMF kann das folgendermaßen erfolgen:
  • Ausweis des ermäßigten Steuersatzes mit Textanmerkung am Beleg,
  • Händische Korrektur oder Korrektur mittels Stempel am Beleg.
Durch diese Vorgehensweise können vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 alle gesetzlichen Anforderungen an die Belegerstellung nach der Registrierkassensicherheitsverordnung für die Abgabenbehörden erfüllt werden. In diesem Sinne wünschen wir einen angenehmen, kulturellen Sommer! Genießen Sie die lauen Sommernächte bei einem guten Film und #donotstayathome