Übertragung der Abfertigungsansprüche alt nur noch 2 Jahr möglich
Sieben Jahre sind seit dem Inkrafttreten der Abfertigung NEU nun schon vergangen.
Alle Dienstverhältnisse, die ab dem 1. Jänner 2003 begonnen haben, sind automatisch im neuen Abfertigungssystem erfasst. Die Beiträge werden laufend an die zuständige Mitarbeitervorsorgekasse einbezahlt.
Für Mitarbeiter, die noch im alten System sind, besteht nur noch zwei Jahre die Möglichkeit, die Abfertigungsansprüche an eine Mitarbeitervorsorgekasse zu übertragen und dadurch die Verpflichtung zur Auszahlung an diese auszulagern.
Ein Vollübertritt (Übertragung sämtlicher Ansprüche) ist nur noch bis 31.12.2012 möglich, dabei wird der vereinbarte Übertragungsbetrag zum Stichtag entweder zur Gänze oder in Teilbeträgen innerhalb von fünf Jahren an die Mitarbeitervorsorgekasse überwiesen.
Wenn Sie bereits Überlegungen in diese Richtung angestellt haben, übersehen Sie nicht oben angeführte Frist.