Tiroler Unterstützungsfonds

Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass für all jenen, die bisher keine Förderungen vom Bund erhalten haben, ein neuer Unterstützungsfonds vom Land Tirol gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Tirol ins Leben gerufen wurde. 1. Wofür das Ganze? Das Land Tirol und die Tiroler Wirtschaftskammer möchten vermeiden, dass durch die Pandemie Tiroler Betriebe ins Wanken kommen. Dafür wurde ein neuer Hilfefonds ins Leben gerufen. Der so genannte Tiroler Corona-Unterstützungsfonds soll so vielen Betrieben wie möglich helfen, die noch keinen Zuschuss vom Bund erhalten haben. Man kann eine einmalige Förderung in Höhe von € 4.000,00 erhalten. Haben Sie keinen Anspruch auf den Fixkostenzuschuss, den Corona-Hilfs-Fonds und/oder den Härtefallfonds, dann besteht für Sie nun die Möglichkeit diese Hilfe zu beantragen! 2. Wen betrifft es? Diese Förderung betrifft alle Klein- und Mittelbetriebe, die einen Umsatzrückgang von mindestens 25% und weniger als 40% im Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2020 - im Vergleich zum Vorjahr - zu verkraften haben. 3. Ab wann bekommt man den Zuschuss? Der Tiroler Corona-Unterstützungsfonds tritt mit 01. August 2020 in Kraft und gilt bis zum 01. Juni 2021. Die Anträge müssen bis spätestens 31.12.2020 eingebracht werden. 4. Was muss ich erfüllen, um die Förderung zu bekommen? So wie alle anderen Förderungen hat auch dieser seine eigenen Richtlinien und verlangt folgende Voraussetzungen:
  • Betriebsstandort muss in Tirol sein
  • Keinen Anspruch auf Bundesförderungen (z.B. Härtefallfonds, Fixkostenzuschuss, sonstige Corona-Hilfsfonds)
  • Umsatzverlust von mindestens 25% und weniger als 40%
  • Der Jahresumsatz muss in einem der letzten drei Steuerjahre € 35.000,00 überstiegen haben
  • Aktives Mitglied der Wirtschaftskammer (Stichtag 01.04.2020)
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
  • Die Einhaltung der Richtlinienbestimmungen müssen von einem Steuerberater/Bilanzbuchhalter bestätigt werden
5. Was ist zu tun?