Hitzewelle, Coronawelle - doch heute geht’s um die TEUERUNGSWELLE
Die Teuerungswelle überrollt uns momentan unaufhaltsam. Nun versucht die Regierung Wellenbrecher einzusetzen, um der enormen Wucht entgegen zu wirken. Im Parlament befindet sich derzeit eine Gesetzesinitiative im Gesetzwerdungsprozess, die Maßnahmen zur Linderung der aktuellen Teuerungswelle vorsieht („Teuerungs-Entlastungspaket“).
Ein besonderes Goodie ist die Möglichkeit für Unternehmen ihren DienstnehmerInnen eine begünstigte Prämie auszuzahlen.
Hier die wesentlichen Facts:
# Teuerungsprämien für MitarbeiterInnen
Bekommt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Jahr 2022 oder im Jahr 2023 auf Grund der gestiegenen Preise zusätzlichen Arbeitslohn, soll diese Zahlung steuerlich begünstigt werden. Bis zu € 3.000 werden unter diesem Titel steuerfrei und sozialversicherungsfrei gestellt. Zudem sollen auch keine weiteren Lohnnebenkosten anfallen. #wow
Davon sind € 1.000 an eine entsprechende kollektive Regelung gebunden, € 2.000 können einzelnen ArbeitnehmerInnen individuell gewährt werden. Eine analoge Regelung gilt für Zulagen und Bonuszahlungen, die ArbeitnehmerInnen aufgrund der gestiegenen Preise zusätzlich erhalten.
Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.
# Teuerungsprämie versus Mitarbeitergewinnbeteiligung
Werden in den Kalenderjahren 2022 und 2023 sowohl eine (neue) Mitarbeitergewinnbeteiligung als auch eine Teuerungsprämie ausbezahlt, sind diese beiden in Summe nur insoweit steuerfrei, als sie insgesamt den Betrag von € 3.000 pro Jahr nicht übersteigen.
Bemerkenswert ist allerdings, dass -gemäß derzeitigem Stand - eine steuerfrei gewährte Gewinnbeteiligung im Kalenderjahr 2022 rückwirkend als Teuerungsprämie behandelt werden kann. Aus Sicht des Arbeitgebers wäre dies eine interessante Überlegung, denn die Teuerungsprämie soll – abweichend zur Mitarbeitergewinnbeteiligung – auch von anderen Abgaben außer der Lohnsteuer entlastet sein, wie der Kommunalsteuer und den ASVG-Sozialversicherungsbeiträgen. #daszahltsichaus
Außerdem verspricht das Teuerungs-Entlastungspaket noch folgende Maßnahmen:
# Anti-Teuerungsbonus und Verschiebung der CO2-Bepreisung
Die für Juli geplante Einführung einer CO2-Bepreisung wird auf Oktober verschoben. Zusätzlich werden die Bezieher des regionalen Klimabonus einen Anti-Teuerungsbonus in Höhe von € 250 erhalten. Der Anti-Teuerungsbonus ist bis zu einer Einkommensteuer-Stufe von 50% steuerfrei. Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr erhalten 250 €.
# Entlastungen für Familien
- Für Familien ist im August 2022 eine "Sonder-Familienbeihilfe" in Höhe von 180 € pro Kind
- Darüber hinaus soll die Erhöhung des Familienbonus Plus von € 1.500 auf € 2.000 pro Jahr rückwirkend seit Jänner gelten. Der erhöhte Familienbonus für die vergangenen Monate soll von den Arbeitgebern bis spätestens September ausbezahlt werden.
- Außerdem soll der Kindermehrbetrag zusätzlich zur vorgesehenen Erhöhung auf € 450 schon für 2022 auf 550 € erhöht werden.