61,25 Euro pro Person # Tranche 2: 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 -> 52,50 Euro pro Person # Tranche 3: 1. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 -> 52,50 Euro pro Person # „erweiterte“ Stromkostenbremse für Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe Der Stromkostenzuschuss steht nun auch allen natürlichen Personen zu, die ihr Gewerbe oder ihre Land- und Forstwirtschaft an derselben Adresse betreiben, wo sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. #dasistfair Das so genannte Grundkontingent (2.900 kWh/Jahr) für die oben beschriebenen Haushalte wird auf Antrag für den Zeitraum 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024 berücksichtigt, unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen. Haben mehr als 3 Personen ihren Hauptwohnsitz an diesem Zählpunkt gemeldet, steht der Stromkostenergänzungszuschuss automatisch zu, vorausgesetzt das beantragte Grundkontingent wurde gewährt. # Was muss ich tun? Überprüfen Sie zunächst, welches Lastprofil Ihrem Zählpunkt zugeordnet ist. Diese Information finden Sie in Ihren Unterlagen zum Stromlieferungsvertrag oder Ihrer Stromrechnung – ansonsten fragen Sie bei Ihrem Stromanbieter nach. Lautet Ihr Lastprofil (H) für Haushalt? Gut, dann wirkt die Stromkostenbremse automatisch. Lautet Ihr Lastprofil (G) für Gewerbe oder (L) für Landwirtschaft? Dann müssen Sie bis zum 31. Mai 2023 einen elektronischen Antrag stellen unter: https://www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag Den Antrag darf nur eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz stellen, die Vertragspartner des Stromlieferanten ist oder den Haushaltsstrom über den Stromzählpunkt einer gewerblich bzw. land- und forstwirtschaftlich tätigen juristischen Person (GmbH, Verein etc.) oder im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaft (OG, KG) bezieht. Hinweis: Die Stromlieferanten informieren den Kreis der potenziell Begünstigten über die Voraussetzungen für den Erhalt der Stromkostenbremse. Diese Mitteilung erfolgt in elektronischer Form oder postalisch (wenn keine E-Mail verfügbar). Noch Fragen? Die FAQs finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/sonstige_beihilfen_und_foerderungen/entlastungspaket/allgemeine-informationsseite/informationen-fuer-landwirtschaftliche-betriebe-und-gewerbebetriebe.html Euer Fidas Team Bildcredits: Foto von Riccardo Annandale auf Unsplash: https://unsplash.com/de/fotos/sBtDQMmWQPI">