Steuertipps für Unternehmer zum Jahresende 2018
Investitionen und Dispositionen vor dem Jahresende
- Werden neue Wirtschaftsgüter noch bis spätestens 31.12.2018 in Betrieb genommen, so steht bei Gewinnermittlung nach dem Kalenderjahr die Halbjahres-Abschreibung für das Jahr 2018 zu. Dies gilt auch dann, wenn die Bezahlung erst im darauffolgenden Jahr erfolgt.
- Bilanzierer können durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen ins nächste Jahr den Gewinn optimieren. Auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner können dies durch Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen machen, wobei zu beachten ist, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (wie etwa Mietaufwände), die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden, jenem Jahr zuzurechnen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören.