Steuern im <br>Regierungsprogramm

Im Regierungsprogramm 2020–2024 sind unter anderem auch die geplanten Änderungen im Bereich Steuern dargestellt. Im Folgenden finden Sie einen Auszug ausgewählter Gesetzesvorhaben: Steuerentlastung ❚  In der Einkommensteuer sollen die erste, zweite und dritte Stufe des Tarifs reduziert werden: von 25% auf 20%, 35% auf 30% und 42% auf 40%. ❚  Die Untergrenze des Familienbonus Plus soll von € 250,– auf € 350,– pro Kind und der Gesamtbetrag von € 1.500,– auf € 1.750,– Euro pro Kind erhöht werden. ❚  Für die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrages sollen Investitionen erst ab € 100.000,– notwendig sein. ❚  Der Körperschaftsteuersatz soll von 25% auf 21% gesenkt werden. ❚  Ökologische bzw. ethische Investitionen sollen von der KESt befreit werden. ❚  Gewinnbeteiligungen der Belegschaft sollen steuerlich begünstigt werden. ❚  Ein Maßnahmenbündel soll Einkünfte aus Landwirtschaft entlasten, wie z.B. die Erhöhung der Buchführungsgrenzen auf € 700.000,– oder eine 3-Jahres-Verteilung für Gewinne in der Landwirtschaft. ❚  Für Einnahmen-Ausgabenrechner soll die Möglichkeit eines Gewinnrücktrages geschaffen werden. Ökosoziale Marktwirtschaft ❚  Die Flugticketabgabe soll auf € 12,– vereinheitlicht werden (Erhöhung von Kurzstrecke und Mittelstrecke, Senkung der Langstrecke). ❚  Erhöhung der NoVA und Überarbeitung CO2-Formel ohne Deckelung. ❚  Maßnahmen gegen den Tanktourismus und LKW-Schwerverkehr aus dem Ausland. ❚  Ökologisierung der LKW-Maut, des Dienstwagenprivilegs für neue Dienstwägen und des Pendlerpauschales. ❚  Bis 2022 sollen aufkommensneutral klimaschädliche Emissionen bepreist und Unternehmen sowie Private sektoral entlastet werden. Steuerstrukturreform ❚  Neukodifizierung des Einkommensteuerrechtes ❚  Vereinfachung der Besteuerung und des Feststellungsverfahrens von Personengesellschaften ❚  Zusammenlegung der Einkunftsarten Gewerbebetrieb und selbständige Arbeit ❚  Zusammenfassung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen unter dem Begriff abzugsfähige Privatausgaben ❚  Prüfung der Anpassung der Grenzbeträge der Progressionsstufen auf Basis der Inflation der Vorjahre (kalte Progression) Weitere Vorhaben ❚  Eine Behaltefrist für eine Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten soll erarbeitet werden. ❚  Prüfung der Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen und ein Steueranreizmodell für die österreichische Filmproduktion ❚  Senkung des USt-Satzes für Damenhygieneartikel ❚  Steuerliche Begünstigung von Unterstützungsleistungen von umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität von Mitarbeitern (z.B. Radfahren, Elektroräder) ❚  Umstrukturierung und Anpassung der Tabaksteuer ❚  Prüfung der Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer ❚  Abschaffung der Schaumweinsteuer ❚  Evaluierung der Regelung zur Einlagenrückzahlung ❚  Prüfung der Regelungen im Bereich der Abschreibungsmethoden ❚  Unternehmen sollen einen Rechtsanspruch auf Durchführung einer Betriebsprüfung haben, soweit es bestehende Prüfkapazitäten zulassen. ❚  Suche nach praktikablen Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen ❚  Vereinfachung der Lohnverrechnung ❚  Abschaffung der Veröffentlichungspflicht in Papierform in der Wiener Zeitung ❚  Senkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf € 10.000,– ❚  Leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern ❚  Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf € 1.000,–. Eine weitere Erhöhung auf € 1.500,– für GWG mit besonderer Energieeffizienzklasse ist geplant. Zudem sollen weiter Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug gesetzt werden. Die Umsetzung der geplanten Gesetzesvorhaben bleibt abzuwarten.