Steuerentlastungen ab 2020
Kleinunternehmerregelung
Für Kleinunternehmer wird die Umsatzgrenze von € 30.000,– auf € 35.000,– pro Jahr erhöht. Kleinunternehmer mit weniger als € 35.000,– Umsatz sind damit von der Umsatzsteuer befreit. In der Einkommensteuer wird zudem eine neue Pauschalierung für Umsätze unter € 35.000,– geschaffen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Die Grenze für sofort abschreibbare geringwertige Wirtschaftsgüter wird von € 400,– auf € 800,– erhöht. Danach soll sie schrittweise auf bis zu € 1.000,– bzw. € 1.500,– angehoben werden. Wirtschaftsgüter unter € 800,– (Computer / PC, Notebooks, Smartphones, ...) können also sofort in der Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise der Einkommensteuererklärung abgeschrieben werden.
Verkehrsabsetzbetrag
Der Verkehrsabsetzbetrag für Arbeitnehmer wird mit einem Zuschlag von € 300,– bedacht, sofern das Einkommen im Kalenderjahr nicht höher ist, als € 15.500,–. Zwischen einem Einkommen von € 15.500,– und € 21.500,– pro Jahr schleift sich dieser Betrag auf 0 Euro ein.