Spenden – nutzen Sie heuer noch die höhere Absetzbarkeit!

Wer sein Geld nicht nur karitativ, sondern auch steuerwirksam einsetzen möchte, sollte noch heuer spenden. Wer jedoch Tier- und Umweltschutzorganisationen oder Feuerwehren unterstützen möchte, sollte im Hinblick auf die steuerliche Absetzbarkeit besser auf 2012 warten.

Bis Ende 2011 können folgende Spendenausgaben steuermindernd geltend gemacht werden:

  1. Als Betriebsausgabe: je 10% des Vorjahresgewinnes für den Wissenschaftsbereich (Forschung, Uni, Kunst, Museen) einerseits und für den karitativen Bereich andererseits.
  2. Als Sonderausgabe: 10% der Vorjahres-Gesamteinkünfte für den Wissenschaftsbereich (abzüglich allfälliger Spenden im betrieblichen Bereich) und 10% der Vorjahres-Gesamteinkünfte für den karitativen Bereich (ohne Abzug!).

Beispiel

Gewinn aus GewerbebetriebEUR 100.000
Überschuss aus VermietungEUR 20.000
Steuerpflichtige Einkünfte gesamtEUR 120.000
Mögliche Spenden:
10 % des Gewinnes als Betriebsausgabe für Forschung, KunstEUR 10.000
10 % der restlichen Einkünfte als Sonderausgabe für Forschung, KunstEUR 2.000
10 % des Gewinns als Betriebsausgabe für karitative ZweckeEUR 10.000
10 % der Gesamteinkünfte als Sonderausgabe für karitative ZweckeEUR 12.000
Maximal steuerlich absetzbare SpendenEUR 34.000


2012 erweiterter Kreis der Begünstigten, aber eingeschränkte Absetzbarkeit

Ab nächstem Jahr wirken sich auch Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger aus dem Bereich Umwelt- und Tierschutz (sofern diese in der entsprechenden Liste des Finanzministeriums eingetragen sind) sowie an Freiwillige Feuerwehren steuerlich aus. Allerdings können nur noch einheitlich 10% des Vorjahresgewinnes als Betriebsausgaben und 10% der Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben (unter Anrechnung jener Spenden, die Betriebsausgaben sind) angesetzt werden. Unter Bezugnahme auf das obige Beispiel bedeutet dies, dass ab 2012 nur mehr Spenden von € 12.000 steuermindernd wirken.