Sozialversicherungspflicht für Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur mit ihren Einkünften aus der Geschäftsführertätigkeit der gewerblichen Sozialversicherung (GSVG-Pflicht), sondern auch mit jenen Einkünften, die dem Geschäftsführer aufgrund seiner Gesellschafterstellung zukommen.
Somit bilden in bestimmten Fällen bei geschäftsführenden Gesellschaftern auch die Einkünfte aus Gewinnausschüttungen einen Teil der GSVG-Bemessungsgrundlage. Voraussetzung dafür ist, dass für den Gesellschafter-Geschäftsführer überhaupt eine Versicherungspflicht nach dem GSVG besteht. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn
- der geschäftsführende Gesellschafter mehr als 25% der Anteile an der GmbH hält,
- keine Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) besteht und
- die GmbH Pflichtmitglied bei der Wirtschaftskammer ist.