Sind Sie Kleinunternehmer? Vielleicht können Sie es ab 2023 werden!
Bereits seit 2020 besteht für Kleinunternehmer die Möglichkeit, im Bereich der Einkommensteuer eine neue Pauschalierung in Anspruch zu nehmen, sofern die jährlichen Umsätze nicht mehr als € 35.000,- (netto) betragen. Ab 2023 wird diese Umsatzgrenze „dank“ der Inflationsentwicklung erhöht.
# Wen betrifft’s?
Die Kleinunternehmerpauschalierung ist bei Unternehmern mit Einkünften aus selbständiger Arbeit oder Einkünften aus Gewerbebetrieb, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und deren Umsätze eine bestimmte Umsatzgrenze nicht übersteigen, möglich.# Leider nein!
Wesentlich beteiligte Gesellschafter/Gesellschafter-Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Stiftungsvorstände sind von der Pauschalierung ausgenommen.# NEUE Umsatzgrenze ab 2023
Durch eine aktuelle gesetzliche Änderung wird nun auch im Bereich der Kleinunternehmer der Inflationsentwicklung Rechnung getragen, indem der für die einkommensteuerliche Pauschalierung maßgebliche Betrag von € 35.000,- um € 5.000,- auf € 40.000,- erhöht wird. Die pauschalen Betriebsausgaben betragen- 45% der Betriebseinnahmen, maximal € 18.900,- bzw. ab 2023 maximal € 21.600,-
- 20% bei einem Dienstleistungsbetrieb, höchstens € 8.400,- bzw. ab 2023 maximal € 9.600,-
Beispiel
Schriftsteller S erzielt aus seiner schriftstellerischen Tätigkeit Umsätze in Höhe von € 37.000,- und aus einer Vermietungstätigkeit Umsätze in Höhe von € 10.000,-, insgesamt somit € 47.000,-. Für die Pauschalierung sind ausschließlich die Umsätze aus der selbstständigen Tätigkeit beachtlich. Da diese die Umsatzgrenze von € 40.000,- nicht überschreiten, kann S die Pauschalierung anwenden. Die Erhöhung der Umsatzgrenze auf € 40.000,- ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 anzuwenden. Wichtig! Wechselt ein Unternehmer von der Gewinnermittlung mittels Pauschalierung zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, ist eine neuerliche Inanspruchnahme der Pauschalierung erst nach Ablauf von 3 Wirtschaftsjahren zulässig. Tipp? Ob die Einkommensteuer-Pauschalierung im Vergleich zur vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder zur Basispauschalierung steuerlich vorteilhaft ist, ist immer im Einzelfall zu beurteilen. Wir unterstützen Sie hier natürlich gerne!# Fragen Sie uns
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