Sind Ihre Mitarbeiter Katastrophenhelfer?

Aus aktuellem Anlass:

# Die Einsatzprämie

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern für den Einsatz als freiwillige Helfer bei Großschadensereignissen oder Bergrettungseinsätzen bezahlt freigeben, können einen Bonus („Einsatzprämie“) in Höhe von EUR 200,00 pro Tag und Mitarbeiter beantragen. Der Bonus ist ein pauschaler Ausgleich für den Entgeltfortzahlungsaufwand des Arbeitgebers und wird aus dem Katastrophenfonds finanziert.

Die Regelung ist für jene Arbeitnehmer anwendbar, die entweder

  1. bei einem Großschadensereignis als freiwillige Mitglieder einer Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes oder einer freiwilligen Feuerwehr im Einsatz sind oder
  2. bei einem Bergrettungseinsatz als Mitglied der Bergrettung mitwirken.

Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf die Dienstfreistellung. Diese kann vom Arbeitgeber auch abgelehnt oder in nur geringem Ausmaß genehmigt werden. Es ist möglich eine Vereinbarung für künftige Einsätze mit Mitarbeitern zu treffen, welche bei Hilfsorganisationen regelmäßig tätig werden. Da Katastropheneinsätze nicht planbar sind, kann die Zustimmung jedoch auch im Nachhinein erfolgen. In der Praxis wird die Zustimmung meist via WhatsApp oder telefonisch eingeholt und nachträglich schriftlich festgehalten.

# Ablauf der Dienstfreistellung und Bonusbeantragung

  1. Abklärung und Vereinbarung über die Dienstfreistellung: Der Arbeitgeber klärt mit seinen Arbeitnehmern ab, ob und in welchem Ausmaß eine Freistellung gewährt wird. Der Arbeitgeber kann dazu nicht gezwungen werden, die Gewährung einer Freistellung ist Vereinbarungssache. Es empfiehlt sich, schriftliche Vereinbarungen zu treffen, wobei diese entweder im Voraus schon für künftige Anlassfälle oder jeweils individuell aus Anlass konkreter Einsätze abgeschlossen werden können.
  2. Bestätigung der Einsatzorganisation: Der Arbeitnehmer hat nach jedem Einsatz eine Bestätigung der betreffenden Einsatzorganisation beizubringen, aus der hervorgeht, dass er Mitglied dieser Organisation ist und an dem Großschadens- oder Bergrettungseinsatz teilgenommen hat.
  3. Antragstellung für den Bonus: Der Arbeitgeber bringt den Bonusantrag für den konkreten Einsatz beim Amt der Landesregierung jenes Bundeslandes ein, in dem der Einsatz stattgefunden hat.

Ihr Fidas Team