Schraube locker? Kein Problem – der Handwerkerbonus kommt zur Rettung!

Nicht immer ist es notwendig, kaputte Haushaltsgeräte gleich direkt durch neue zu ersetzen. Vieles kann einfach repariert werden. Dies wird nun wieder verstärkt gefördert – denn ER ist zurück – der Handwerkerbonus! Er fördert Handwerksbetriebe und entlastet Kunden finanziell. Ab dem 1. März 2024 können für handwerkliche Dienstleistungen Fördermittel zwischen 50 Euro und 2.000 Euro pro Person für das Jahr 2024 und bis zu 1.500 Euro pro Person für das Jahr 2025 beansprucht werden. Die Antragstellung ist ab dem 15. Juli 2024 online möglich.

# Das Wichtigste auf einen Blick

Der Handwerkerbonus ermöglicht es volljährigen Privatpersonen, eine finanzielle Unterstützung für Arbeitsleistungen zu erhalten, die in ihrem privaten Wohnbereich in Österreich durchgeführt wurden. Voraussetzung dafür ist, dass sie am Ort der Leistung ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben oder bei Neubauten dort einen Wohnsitz einrichten möchten. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Arbeitskosten – ohne Fahrt- und Materialkosten – für Handwerkerarbeiten, die zwischen dem 1. März 2024 und spätestens dem 31. Dezember 2025 erbracht wurden. Die Arbeitskosten müssen auf der Rechnung deutlich ausgewiesen sein und die Leistungen müssen von einem zugelassenen Unternehmer durchgeführt und berechnet werden.

# Höhe und Antrag

Die Handwerkerbonus beträgt 20 % der zugelassenen Gesamtausgaben (Arbeitskosten ohne Umsatzsteuer) bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro im Jahr 2024 und 7.500 Euro im Jahr 2025 pro Person und Wohnobjekt. Dies führt zu einer maximalen Förderung von 2.000 Euro im Jahr 2024 und 1.500 Euro im Jahr 2025. Jede Person darf innerhalb eines Kalenderjahres nur einen Förderantrag stellen, vorausgesetzt, die abgerechneten förderfähigen Kosten belaufen sich auf mindestens 250 Euro ohne Umsatzsteuer pro Schlussrechnung. Hier kann der Handwerkerbonus ab 15.07.2024 beantragt werden.

# Förderungsfähige Arbeitsleistungen

Die Erneuerung von Dächern, Spenglerarbeiten, Erneuerung von Fassaden, Austausch von Fenstern, Austausch von Bodenbelägen, Erneuerung von Wandtapeten, Malerarbeiten, Installationen (z.B. Elektroinstallationen, Sanitär, Heizung, Klima, usw. − Ausgenommen die Neuerrichtung von fossilen Heizungsanlagen.), Tischlerarbeiten, die auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst werden und mit dem Gebäude fest verbunden sind (z.B. Einbaumöbel, Einbauküchen), Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung, Verglasungen einer Loggia, Infrastruktureinbauten an der Adresse des Wohnobjekts (wie z.B. Versorgungsleitungen, Kanal, Brunnen u. dgl.), Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, Gartenarbeiten, Schaffung/Renovierung von Teichanlagen und Pools, etc.

# Nicht förderungsfähige Arbeitsleistungen

Material- und Entsorgungs-, Planungs- und Beratungskosten, gesetzlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten, Gutachten und Ablesedienste, reine Gartenpflegeleistungen wie Rasenmähen und Heckenschnitt, Austriebspritzung gegen Schädlinge, Baumkontrolle und die damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Schadens- und Gefahrenabwehr. Bar gezahlte Arbeitsleistungen, welche ohne Beleg aus einem elektronischen Aufzeichnungssystem (z.B. Registrierkassen) bar (inkl. Bankomat- oder Kreditkarte) beglichen werden, Arbeitsleistungen von Unternehmen, welche sich nicht im österreichischen bundesweit einheitlichen System GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) befinden, etc. Auch von anderer Stelle (etwa Versicherungen) vergütete oder bereits öffentlich begünstigte/geförderte Leistungen können nicht gefördert werden. LISTE DER DURCH DEN HANDWERKERBONUS GEFÖRDERTE LEISTUNGEN DER WKO

# Das gibt’s nur im Burgenland

Der burgenländische Handwerkerbonus zielt darauf ab, durch finanzielle Unterstützung Schwerpunkte im Bereich der Energieeinsparung und Ressourcenschonung im Wohnbau zu setzen. Gefördert werden handwerkliche Leistungen ohne Umsatzsteuer, darunter Dachsanierungen, Malerarbeiten und energieeffiziente Maßnahmen wie thermische Sanierungen, die zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2024 durchgeführt werden. Materialkosten sind bei bestimmten Energieeffizienzmaßnahmen ebenfalls förderfähig. Die Arbeitsleistungen müssen von Firmen mit Sitz im Burgenland ausgeführt werden. Die Förderhöhe beträgt 25% der Arbeitskosten bis maximal 10.000 Euro. Für Energiechecks und Energieausweise werden bis zu 75% der Kosten übernommen. Förderungsanträge können vom Eigentümer oder nahestehenden Personen gestellt werden und sind online oder direkt beim Amt der Burgenländischen Landesregierung einzureichen. Nicht gefördert werden unter anderem Arbeiten an Nichtwohnflächen, gesetzlich oder behördlich verordnete Leistungen und der Einbau oder die Reparatur von Gas- oder Ölheizungen.

Ihr Fidas Team